Streitwert bei Abänderungsklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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schatz
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#1

12.05.2010, 17:03

Hab hier eine Sache auf dem Tisch liegen, bei der ich nicht weiter komme.

Gegner hat Klage eingereicht mit dem Antrag, dass der geschlossene Vergleich (im Jahr 2005, Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 291,00 zu zahlen) dahingehend abgeändert wird, dass der Antragssteller ab Sept. 2009 keinen Unterhalt mehr schuldet. Klage wurde abgewiesen..

Nun die Frage: Wie hoch ist der Streitwert?

Der Gegner zahlt schon seit längerer Zeit keinen Unterhalt mehr. Wird dieser zum Streitwert dazugerechnet?

Oder ganz einfach 12X291 Euro?
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Silvia
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#2

12.05.2010, 19:30

Hallo,
es müsste der Betrag gelten, dessen Abänderung man beantragt x 12 :dafuer

Daher würde ich also auch den Wert nehmen, den du vorgeschlagen hast!

Liebe Grüße
Silvia
schatz
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#3

14.05.2010, 09:59

@ Silvia: Vielen Dank!

Ich war mir nur unsicher, weil er vorher keinen Unterhalt geleistet hat.. Aber das wurde in ganzen Angelegenheit nicht bearbeitet. Es ging lediglich darum, dass der Gegner nichts mehr zahlen wollte..
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