Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Teilzahlung
Verfasst: 12.05.2010, 16:48
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Nach Aufforderungsschreiben zahlt der Gegner einen Teilbetrag in HÖhe von EUR 50,00, welcher unsere Kosten aus dem Aufforderungsschreiben in Höhe von EUR 46,41 und anteilige Zinsen deckts. Danach zahlt der Gegner nicht mehr und ich möchte einen Mahnbescheid machen. Nun wollte ich so vorgehen, dass die Hauptforderung bestehen bleibt, ich die restlichen Zinsen im Mahnbescheid bei ausgerechneten Zinsen eingebe und nur einen Minderungsbetrag von EUR 16,25 angebe, nicht aber außergerichtliche Kosten, da diese ja schon bezahlt sind. Meines Erachtens muss ich den Minderungsbetrag aber auf jeden Fall angeben, da dieser ja angerechnet werden muss. Mein Chef sag, dass wäre so falsch.
Wer kann mir helfen
ich habe folgendes Problem. Nach Aufforderungsschreiben zahlt der Gegner einen Teilbetrag in HÖhe von EUR 50,00, welcher unsere Kosten aus dem Aufforderungsschreiben in Höhe von EUR 46,41 und anteilige Zinsen deckts. Danach zahlt der Gegner nicht mehr und ich möchte einen Mahnbescheid machen. Nun wollte ich so vorgehen, dass die Hauptforderung bestehen bleibt, ich die restlichen Zinsen im Mahnbescheid bei ausgerechneten Zinsen eingebe und nur einen Minderungsbetrag von EUR 16,25 angebe, nicht aber außergerichtliche Kosten, da diese ja schon bezahlt sind. Meines Erachtens muss ich den Minderungsbetrag aber auf jeden Fall angeben, da dieser ja angerechnet werden muss. Mein Chef sag, dass wäre so falsch.
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