Terminsgebühr - 1,2 oder 0,5?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bürohexe
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#1

12.05.2010, 10:55

Ihr Lieben, ich steh grad auf dem Schlauch.

Wir reichen Klage ein. Schriftliches Vorverfahren wird angeordnet. Die Gegenseite zeigt Verteidigungsbereitschaft an, gibt aber keine Klageerwiderung ab. Das Gericht beraumt Termin an; Gegenseite erscheint nicht, VU ergeht.

In welcher Höhe erhalte ich die Terminsgebühr? Kommt es hier lediglich auf das VU an, also 0,5?

Vielen Dank!
Asgoth
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#2

12.05.2010, 11:04

jo!
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#3

12.05.2010, 11:21

Kurz und knackig - danke! :mrgreen:
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#4

12.05.2010, 13:14

Asgoth hat geschrieben:jo!
Schtümmt. :lol:
~ Grüßle ~
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#5

18.05.2010, 15:25

Muss auch mal wieder das Thema VU aufgreifen.

Also bei uns war es: Gerichtliches Verfahren, Gerichtstermin, es wurde mündlich verhandelt, Gegenseite wollte Vergleich, wir nicht, Anerkenntnis wollte Gegenseite auch nicht, also stellten wir unseren Antrag, Gegenseite stellte keinen Antrag, VU erging.

1,2 oder auch wieder nur 0,5?

Wäre eigentlich ungerecht, da wir verhandelt haben und nicht lediglich einen Antrag gestellt haben.
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sunny84
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#6

18.05.2010, 15:28

Wäre eigentlich ungerecht, da wir verhandelt haben und nicht lediglich einen Antrag gestellt haben.
Damit hast du dir die Frage doch eigentlich schon selber beantwortet :wink:

Es wurde in deinem Fall nicht nur ein Antrag auf VU gestellt, somit entsteht meines Erachtens eine 1,2 TG.
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#7

18.05.2010, 16:27

Schließ ich mich an. 1,2 TG.
Es grüßt

die Schlappe
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#8

18.05.2010, 17:40

Schtümmt auch. :mrgreen:
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