außergerichtliche Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Felix0505
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#1

10.05.2010, 19:06

Hallo zusammen,

obwohl ich erst seit 10 Minuten Mitglied bin, habe ich bereits eine kostenrechtliche Fragen:

Wo kann ich (ggfs. im RVG) finden, dass ein Anwalt, der sich selbst vertritt, Gebühren erheben kann.

Dieser Anwalt hat 3 Aufträge für einen Mandanten erledigt, welcher aber nicht zahlt. Daraufhin hat
Anwalt eine Teilzahlungsvereinbarung mit Mandant vereinbart, welche nunmehr mangels Zahlung der
vereinbarten Raten mit allen Forderungen (inklusive der Forderung für die Erstellung der Teilzahlungs-
vereinbarung - Nr. 1000 VV - ist das richtig?) fällig ist. Anwalt will nun Zahlungsklage aufgrund
Teilzahlungsvereinbarung erheben.
Welche außergerichtlichen Kosten kann der Anwalt geltend machen? :thx

Vielen lieben Dank für alle Antworten.
Felix0505
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#2

10.05.2010, 19:09

3100, 3104, das Übliche ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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sunshine24
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#3

10.05.2010, 19:11

@LuzZi: Das sind aber keine außergerichtliche Gebühren :wink:

Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher, auf was Felix hinaus will :nachdenk
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#4

10.05.2010, 19:13

Das sind aber 1000%ig außergerichtliche Kosten. Von Gerichtskosten war hier schließlich nie die Rede, von daher ist ja nichts anderes möglich ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

10.05.2010, 19:14

Ich hab das aber so verstanden, dass Felix mit den außergerichtlichen Kosten die vorgerichtlichen Kosten meint ... :hm
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#6

10.05.2010, 19:15

Da gibts doch gar keine vorgerichtlichen Kosten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#7

10.05.2010, 19:18

Ja, das hatte ich mir auch irgendwie gedacht, deswegen hab ich ja geschrieben, dass ich nicht weiß auf was er genau hinaus will.
Welche außergerichtlichen Kosten kann der Anwalt geltend machen?
Ich hatte das zuerst so verstanden, welche außergerichtlichen Kosten er in der Klage geltend machen kann, sprich also vorgerichtliche Kosten.
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#8

10.05.2010, 19:19

Immer dieser unkonkreten Fragestellungen :twisted:

@Threadstarter, bitte mal etwas konkreter :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Sam29

#9

10.05.2010, 19:24

Worauf sie hinauswill steht doch da; jedenfalls so wie ich es verstehe

Der RA will seine Gebühren einklagen inklusive der RA-Kosten die für die außergerichtliche Tätigkeit - spricht Ratenzahlungsvereinbarung -.

zu Felix

Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr.
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#10

10.05.2010, 19:35

Meintest Du evtl. § 91 II 3 ZPO?
~ Grüßle ~
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