Berufung Hauptsache + e.A. wg. Prozesskostenvorschuss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

10.05.2010, 17:36

Hallo ihr lieben,
Wir haben hier ein Berufungsverfahren, ganz normal abgerechnet,
1,6 VG + 1,2 TG
und ein e.A. Verfahren auch vor dem OLG (wurden auch zusammen verhandelt)
Cheffe rechnet 1,3 VG + 1,2 TG
jetzt habe ich KFA der Gegenseite und
die rechnen 1,6 VG + 1,2 TG

Jetzt habe ich versucht herauszufinden, was stimmt, finde aber leider nichts. Meines erachtens, stimmt die 1,3 wirhaben im e.V. verfahren ja keine Berufung eingelegt. Andererseits läuft das Verfahren ja auch vor dem OLG.

Hatte jemand schonmal so einen Fall?
Wie würdet ihr abrechnen? Falls die 1,3 stimmt, wie argumentiere ich dann gg. die 1,6 des gegnerischen RA´s?

danke schonmal mesotty
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LuzZi
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#2

11.05.2010, 19:29

Handelt es sich hier um eine Familiensache? Liest sich so.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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