...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jo-Kath
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#1
10.05.2010, 17:16
Hallo zusammen,
wir haben eine Mandantin, die der Meinung war, dass ihre Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Wir haben dann den Mietvertrag geprüft und ihr das alles schriftlich nochmal festgehalten. War also etwas umfangreicher. Könnt ihr mir sagen, was ich hier abrechnen kann und nach welchem GW? Ich find nicht, dass das "nur" eine Beratung war, das fänd ich zu wenig. Kann mir da jemand helfen?
Danke schonmal vorab.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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mesotty
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#2
10.05.2010, 17:32
tut mir leid dich zu entäuschen, aber wenn ihr nicht nach Außen aufgetreten seid, dann war es m.E. leider -nur- eine Beratung.
lg mesotty