Anrechnung der Gebühr 3305 bei versch. Streitwerten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tatisromeo
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#1

06.05.2010, 13:27

Hallo,
ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch...

kann mir jemand sagen ob der KFA richtig ist??

Gegenstw. 3607,08
1,0 Verf.geb. Nr. 3305 245,00
Gegenstw. 859,08
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 84,50
abzgl. 1,0 Verf.geb. Nr. 3005 -65,00
1,2 Terminsgeb. Nr. 3104 etc.

ich bin mir nicht ganz sicher ob die Anrechnung des geringeren Streitwertes richtig ist, oder ob sie voll bzw. hälftig mit dem hohen Streitwert angerechnet wird. :shock:

Vielen Dank vorab für Infos
LG Tatisromeo
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anni22
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#3

06.05.2010, 13:46

Ja, das ist richtig. Die Verfahrensgeb. Mahnverfahren wird voll auf die im nachfolgenden streitigen Verfahren angerechnet. (steht auch so im RVG Nr. 3305 VV)
Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert, der in das streitige Verfahren übergegangen ist.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
Tatisromeo
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#4

06.05.2010, 13:51

aha ok, dann stimmt also die Ausführung, dass er 1,0 aus dem 859,08 Streitwert anrechnet. Da war ich mir nicht sicher, dachte das müsste aus den 3607,08 angerechnet werden.

:thx
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puppa2402
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#5

06.05.2010, 14:08

Dann würdest Du ja schlechter da stehen und eventuell müsste der RA drauf zahlen. Immer nur anrechnen aus dem Wert, der ins streitige Verfahren übergegangen ist. :wink:
Liebe Grüße
puppa

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