Anrechnung der Beratungsgebühr - noch nicht verstanden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Inara
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 927
Registriert: 14.01.2010, 14:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#21

16.02.2011, 13:01

ajo klar... autsch.... super :thx @ Adora Belle
Benutzeravatar
Js123
Forenfachkraft
Beiträge: 217
Registriert: 08.09.2014, 15:23
Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen

#22

30.11.2015, 10:43

Ich habe mir die vorigen Posts angesehen, aber werde irgendwie nicht schlauer daraus..

Haben folgendes abgerechnet:

03.07.15
Beratung
Summe: 226,10 €

30.11.15
Außergerichtl. Vertretung einfaches Schreiben
Summe: 86,10 €

Jetzt hat die RSV folgendes mitgeteilt:

Pauschal außergerichtlich 86,10 €
abzüglich Vorschuss 226,10 €
Endbetrag - 140,00 €

"Den Endbetrag weisen wir heute an."

Meiner Meinung ist doch da etwas falsch. Laut deren Berechnung müssten wir ja drauf zahlen, oder?
Außerdem verstehe ich hier nicht, wie ich das anrechne weil der Wert der Vertretung kleiner ist als die Beratung...
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#23

30.11.2015, 10:47

Die Beratungsgebühr ist angefallen und kann nicht zurückgefordert werden, es sei denn, denn Mandant hatte euch bereits von Anfang an mit der Vertretung beauftragt, was wohl aber nicht der Fall war.

Für die Vertretung bekommt ihr dann allerdings keine weiteren Gebühren.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Js123
Forenfachkraft
Beiträge: 217
Registriert: 08.09.2014, 15:23
Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen

#24

30.11.2015, 11:25

Heißt das, dass die 226,10 € bleiben und die 86,10 € hätten wir gar nicht fordern dürfen?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#25

30.11.2015, 11:30

Jep.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#26

30.11.2015, 11:34

Ihr könnt nicht beide Gebühren nebeneinander fordern. Die Beratung ist angefallen und abgerechnet. Die Vertretung ist angefallen, durch die Anrechnung der Beratung ergibt sich aber ein Zahlbetrag ausschließlich bzgl. der Auslagen.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#27

30.11.2015, 12:51

Meiner Meinung nach, müsst Ihr an die RSV erstatten. Die Beratungsgebühr habt Ihr mit der Höchstgebühr von 190 € + MwSt abgerechnet. Die Höhe der Beratungsgebühr ist aber bei dem hier wohl geringen Streitwert mehr als fraglich. Ob diese als angemessen angesehen kann, wage ich zu bezweifeln. Und selbstverständlich wird die RSV behaupten, dass Ihr von Vorneherein nicht nur mit einer Beratung beauftragt gewesen seid.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#28

30.11.2015, 14:06

Ob die Beratungsgebühr angemessen ist, wissen wir nicht. Solange man nichts Gegenteiliges weiß, muss man doch wohl erstmal von der Angemessenheit ausgehen. Da ist der Streitwert nur eines von vielen Kriterien. Die Rechtslage kann unabhängig vom Streitwert kompliziert sein. Wurde auch von der RSV nicht bemängelt.

Da zwischen Beratung und Vertretung fast 5 Monate liegen, halte ich auch die gestaffelte Beauftragung für durchaus glaubhaft. Wie gesagt: Durch die Anrechnung verbleibt kein Zahlbetrag von der GG, allerdings ist eine Auslagenpauschale + USt entstanden. Die müsste auch erstattet werden. Das klappt natürlich nur, wenn man korrekt anrechnet, nämlich netto.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#29

30.11.2015, 14:54

Adora Belle hat geschrieben:Die Rechtslage kann unabhängig vom Streitwert kompliziert sein. Wurde auch von der RSV nicht bemängelt.
Dagegen spricht doch schon die Tatsache, dass keine normale GG abgerechnet wird, sondern nur ein einfaches Schreiben. Und nur weil die Rechnungen 5 Monate auseinander liegen, sagt das ja nichts über die Beauftragung aus. Nicht jeder schickt sofort mit dem Schreiben auch die Rechnung. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#30

30.11.2015, 15:14

Das ist pure Spekulation. Bis wir nähere Informationen von der Fragestellerin haben, halte ich mich mal zurück.
Antworten