Anrechnung der Beratungsgebühr - noch nicht verstanden
Verfasst: 05.05.2010, 12:33
Hallo Ihr Lieben,
sorry erstmal, dass ich die Frage erneut reinstelle, jedoch brauche ich schnell Hilfe.
Es geht um eine Sache, in der wir vorerst eine Beratung druchgeführt hatten. Dann haben wir noch außergerichtlich Korrespondiert und es kam zum VErgleich.
Meine Berechnung wäre so:
1 Erstberatungsgebühr § 3a RVG € 150,00
1,3 Geschäftsgebühr aus € 127,67 Nr. 2300 VV RVG € 32,50
Anrechnung der Beratungsgebühr Anm. 2 Nr. 2100 VV RVG ?????
1,5 Einigungsgebühr aus € 127,67 Nr. 1000 VV RVG € 37,50
1 Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme € 240,00
Umsatzsteuer iHv 19% Nr. 7008 VV RVG € 45,60
Gesamtbetrag € 285,60
Die 150-, für die BEratung hat mein Chefe gesagt, soll ich ansetzen.
Doch wie ist das jetzt mit der Anrechnung der Beratungsgebühr, mein Chef meinte, es kämen zum Schluss einfach wieder die 150-, raus.
Kann mir jemand helfen.
Vielen Dank imVoraus.
GLG
sorry erstmal, dass ich die Frage erneut reinstelle, jedoch brauche ich schnell Hilfe.
Es geht um eine Sache, in der wir vorerst eine Beratung druchgeführt hatten. Dann haben wir noch außergerichtlich Korrespondiert und es kam zum VErgleich.
Meine Berechnung wäre so:
1 Erstberatungsgebühr § 3a RVG € 150,00
1,3 Geschäftsgebühr aus € 127,67 Nr. 2300 VV RVG € 32,50
Anrechnung der Beratungsgebühr Anm. 2 Nr. 2100 VV RVG ?????
1,5 Einigungsgebühr aus € 127,67 Nr. 1000 VV RVG € 37,50
1 Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG € 20,00
Zwischensumme € 240,00
Umsatzsteuer iHv 19% Nr. 7008 VV RVG € 45,60
Gesamtbetrag € 285,60
Die 150-, für die BEratung hat mein Chefe gesagt, soll ich ansetzen.
Doch wie ist das jetzt mit der Anrechnung der Beratungsgebühr, mein Chef meinte, es kämen zum Schluss einfach wieder die 150-, raus.
Kann mir jemand helfen.
Vielen Dank imVoraus.
GLG