Anrechnung der Beratungsgebühr - noch nicht verstanden
- Js123
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Unser M hat uns im Beratungstermin nicht weiter beauftragt. Er kam erst 5 Monate später wieder und wollte seinen Darlehensvertrag von uns kündigen lassen. Für das einfache Schreiben haben wir als Gegenstandswert den Darlehensrahmenbetrag i.H.v. 2.500,00 € genommen.
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Und damit zurück zu #28. Du kannst noch die Auslagen+USt aus der Vertretungsgebühr abrechnen. Die Gebühr selbst ist bereits durch Anrechnung getilgt.
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- Foren-Azubi(ene)
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Ich hänge mich hier mal ran:
Beratung mit RS abgerechnet, Mandant wollte dann weitermachen. Die Kosten übernimmt die RS nicht.
Bei der Abrechnung mit Mandant berechne ich die Geschäftsgebühr und rechne die Beratung an oder führe ich auch die Beratungsgebühr auf und ziehe sie wieder ab?
Also: GeschG 1121,90 €
abzgl. Beratung 226,10 €
oder berechne ich folgendermaßen:
BeratungsG 226,10 €
GeschG 1121,90 €
Abzgl. BeratungsG 226,10 €
Beratung mit RS abgerechnet, Mandant wollte dann weitermachen. Die Kosten übernimmt die RS nicht.
Bei der Abrechnung mit Mandant berechne ich die Geschäftsgebühr und rechne die Beratung an oder führe ich auch die Beratungsgebühr auf und ziehe sie wieder ab?
Also: GeschG 1121,90 €
abzgl. Beratung 226,10 €
oder berechne ich folgendermaßen:
BeratungsG 226,10 €
GeschG 1121,90 €
Abzgl. BeratungsG 226,10 €