Vom Urkundenprozess Abstand nehmen, wer trägt die Kosten?
Wir sind Kläger in einem Urkundenprozess, heute war Termin, der Richter hatte uns nahegelegt, Abstand von dem Urkundenprozess zu nehmen und gleich ins Nachverfahren zu gehen, da die Sache entscheidungsreif ist (voraussichtlich zu unseren Gunsten). Wer trägt in dem Fall die Kosten des Urkundenprozesses (außergerichtliche RA-Kosten und GK)?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 434
- Registriert: 10.11.2008, 17:22
- Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm
Ich würde sagen, die Kostenentscheidung folgt später im Rahmen Entscheidung des Nachverfahrens. Wenn die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, dann auch diejenige des Urkundsverfahren, wobei du hier ja die Verfahrensgebühren aufeinander anrechnen musst.
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Du hast meiner Meinung nach keine Extra-Kosten für das Urkundsverfahren. Das Verfahren wird ja auf ein normales Klageverfahren umgestellt. Dementsprechend folgt die Kostenentscheidung auch dort.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen