Berechnung einer Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yvi
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#1

04.05.2010, 16:49

Hallo,

kann mir jemand eventuell auf die Schnelle einmal ausrechnen, wie hoch eine 1,0 Gebühr bei einem Gegenstandswert von Euro 600.000.000,00 wäre (ohne Kappung)!!!!

Ich bräuchte die Info ganz dringend.

Danke schön.
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#2

04.05.2010, 17:00

Bei einem Auftraggeber ist der Wert aber max. 30.000.000 und da wäre der Wert € 91.496,00...

Aber warum kannst Du das nicht selber gucken?
Yvi
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#3

04.05.2010, 17:01

Das kann ich auch noch nachgucken. Haben leider kein Programm und ich bräuchte es ohne die Kappungsgrenze, also wirklich mit einem Wert von Euro 600.000.000,00.
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#4

04.05.2010, 17:06

Das kannst Du m. E. nicht nachgucken, weil es das nicht gibt...
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#5

04.05.2010, 17:07

Dann mußt Du es eben ausrechnen: Für jeden angefangenen Betrag von weiteren 50.000 EUR kommen 150 EUR dazu. Also die restlichen 570 Mio. :shock: durch 50.000 teilen, Ergebnis mit 150 EUR multiplizieren, dieses Ergebnis zu 91.496 EUR addieren, fertich.
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#6

04.05.2010, 17:07

Eben!

§ 22 Grundsatz
(1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet.
(2) Der Wert beträgt in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro, soweit durch Gesetz kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Millionen Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Millionen Euro.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#7

04.05.2010, 17:08

sowas steht im Gesetz :wink: § 13 bei einem GW über 500.000 € erhöht sich die Gebühr für jeden angefangengen Betrag von weiteren 50.000 € um 150 €
Müsste also 1,0 Gebühr 1.801.496 € sein
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Yvi
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#8

04.05.2010, 17:11

Ich danke euch, jetzt hab ich das Ergebnis.

Schönen Feierabend.
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