habe mal wieder eine Gebührenfrage.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
So, wir waren außergerichtlich tätig und haben, nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht ersichtlich war, ein Antrag auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens gestellt.
Nachdem dann doch eine außergerichtliche Einigung erfolgte, wurde der Antrag zurück genommen.
Wie rechne ich das ab?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
So eventuell???
GG 1,3
Ausl.
MwSt.
VG im Beweisverf. 1,3
Ausl.
MwSt.
Keine Anrechnung der GG, weil es sich um eine gesonderte Angelegenheit handelt? Bin mir nicht sicher. Zivilprozessverfahren zur Hauptsache wurde nicht eingeleitet.
Schon mal Danke im voraus.
Liebe Grüße
Dagmar