Hallo zusammen,
heute versuche ich es auch einmal,denn ich habe ein Problem:
Wir haben einen Mandanten außergerichtlich vertreten. Danach gab es ein selbständiges Beweisverfahren mit anschließendem Hauptverfahren. Die Gegenstandswerte sind alle unterschiedlich.
Nun mein Problem:
Ich weiß, dass die außergerichtliche Gebühr auf die nächst Verfahrensgebühr angerechnet wird, auch weiss ich, dass eine Verfahrensgebühr aus dem Beweisverfahren auf ein anschließendes Hauptverfahren angerechnet wird
Doch wie geht es? Ich arbeite mit ra micro und er rechnet mir die GG zur Hälfte auf die VG des Beweisverfahrens an- ist ja richtig. Wenn ich dann aber eine neue VG hinzusetze, dann prüft er nur nach 15 III. Das wiederum ist nicht richtig.
Erstelle ich die Rechnung mit Symbol "Rechnung hinzufügen" dann rechnet er nur die GG auf die erste VG an, bei dem nächsten (Hauptverfahren) wird nichts gestrichen.
Wie würdet Ihr diese Sache abrechnen?
Ich würde es so machen:
Außergerichtlich :
1,3 GG nach 1.946,63 = 172,90
Ausl.
Mwst
selbstständiges Beweisverfahren
1,3 VG 3100 (1071,00 €) = 110,50
0,65 anrechnung (1071,00 €) = 55,25 €
auslagen mwst
Hauptverfahren:
jetzt wohl keine VG ( GW jetzt: 1.648,63 €)
sondern nur meine noch dazu entstandene TG????
Bin für jeden Tip/ jede Hilfe dankbar..
Gruß Ally123
Gebührenrechnungserstellung bei doppelter Anrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Für das Hauptverfahren berechnest du die VG nach GW 1.648,63 Euro und rechnest die VG aus dem Beweisverfahren aus dem GW 1071,00 Euro an. Dann natürlich noch die TG für das Hauptverfahren, wenn diese entstanden ist. Ansonsten sind deine Abrechnungen richtig.
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