Und schon die erste Frage...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kate
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#1

05.01.2006, 16:25

Hallihallo,
unser Mandant hatte einen Verkehrsunfall und die gegnerische Versicherung hat alles mögliche bezahlt, jetzt soll ich eine Rechnung machen und ich weiß nicht, wie ich den Gegenstandswert berechne.
Setzt er sich zusammen aus dem was die Versicherung gezahlt hat oder was wir gefordert haben, muss ich alles Bezahlte zusammenrechchen (also Schadenersatz, Mietwagenkostenetc.)?
Gruß Kate
Andreas

#2

05.01.2006, 19:59

Hallo kate,

der Gegenstandswert in Verkehrsunfallsachen berechnet sich nach den tatsächlich regulierten, nicht den geltend gemachten Ansprüchen.

Und dran denken, manche Versicherer sind einem Nachfolgeabkommen des DAV-Abkommens beigetreten, da ist anders abzurechnen :wink:
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Tanja
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#3

05.01.2006, 20:07

@Andreas

Echt? Das wusste ich gar net :oops:
Liebe Grüße
Tanja
kate
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#4

09.01.2006, 15:40

Also alles was die Versicherung bezahlt hat auch Mietwagenkosten und so?
Und wie finde ich das mit dem Nachfolge DAV Abkommen raus?
Und wie rechne ich eine Einzel- oder Erstberatung bei einer Verkehrssache ab, wenn ich keinerlei Werte habe?
Oh dieses Kostenrecht, es bringt mich nochmal um den Verstand.
Kann mir vielleicht jemand gute Literatur dazu empfehlen?
RVG für Anfänger habe ich schon, aber gibt es auch RVG für Doofe?
Danke Gruß Kate
Andreas

#5

10.01.2006, 13:29

Genau, jeden Cent, den die Versicherung anläßlich dieses Unfallschadens gezahlt hat an Schadenersatz, also zB :

Reparaturkosten für das Unfallfahrzeug
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, je nachdem
Wertminderung für das Unfallfahrzeug
Gutachterkosten
Schmerzensgeld

usw. usf.
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happykitcat
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#6

10.01.2006, 13:46

Neben der "normalen" Rechnung für die anwaltliche Tätigkeit sollte man die Aktenpauschale von 25,00 EUR netto geltend machen, sofern ihr die polizeiliche Akte angefordert habt und dort Kopien gezogen und die Akteneinsicht für die Versicherung vorgenommen habt. Neben der Aktenpauschale sind dann auch die Kopierkosten für die an die Versicherung übersendeten Kopien gemäß VV-Nr. 7000 RVG noch in Ansatz zu bringen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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