Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
JungerAnwalt
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#1

28.04.2010, 13:47

Hallo,

nachdem der Schuldner 779 € nicht gezahlt hat, habe ich einen Mahnbescheid erlassen.

Auf diesen hat der Gegner Widerspruch eingelegt. Diesen nahm er später zurück. Ich beantragte dann den Vollstreckungsbescheid.

Was kann ich nun abrechnen.

Vorgerichtliche Kosten zu 1/2 (0,65 Gebühr)

Terminsgebühr?
Verfahrensgebühr?

Danke!
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extrakross
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#2

28.04.2010, 13:51

Wurde denn schon das Verfahren ans streitige Gericht abgegeben? Und wurde schon eine AB gefertigt?
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#3

28.04.2010, 14:01

extrakross hat geschrieben:Wurde denn schon das Verfahren ans streitige Gericht abgegeben? Und wurde schon eine AB gefertigt?
ja, es wurde bereits an das streitige Gericht abgegeben!

AB?
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Primusfuchs
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#4

28.04.2010, 14:04

Hat auch ein Termin stattgefunden?
AB ist die Anspruchsbegründung, denke ich.

VG
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#5

28.04.2010, 14:09

Primusfuchs hat geschrieben:Hat auch ein Termin stattgefunden?
AB ist die Anspruchsbegründung, denke ich.

VG
ich habe den Anspruch begründet. vor der mündl. Verhandlung wurde der widerspruch zurück genommen
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Badeschlappe26
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#6

28.04.2010, 14:37

Will keiner mehr?

Ich würde wie folgt nehmen:

1,0 Antrag MB
1,3 Verfahrensgebühr
./. 1,0 Antrag MB
0,5 Antrag VB

Hm, mehr wirds wohl nicht, oder vergesse ich was?
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#7

28.04.2010, 14:39

Achso, du kriegst ja den VB. Da sind ja die Gebühren teilweise mit drin. Also dann wohl nur noch das, was du nicht im VB mit drin hast.

Wenn du da schon MB und VB-Gebühr bei hast, bleibt ja nicht mehr wirklich viel übrig...

... Praktisch nur Porto/Post mit Mehrwertsteuer...

... solls wirklich so wenig wert sein ...

... ?? ...
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#8

28.04.2010, 14:40

Wenn das so ist, dann kannst du wie folgt abrechnen

Aufforderungsschreiben
1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV
Umsatzsteuer (MwSt) Nr. 7008 VV (19,00 %)
Zwischensumme
Mahnverfahren
1,0 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3305 VV
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV
0,5 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3308 VV
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV
Umsatzsteuer (MwSt) Nr. 7008 VV (19,00 %)
Zwischensumme
Klageverfahren
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV
1,0 Anrechnung gem. Nr. 3305 Anmerkung VV
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV
Umsatzsteuer (MwSt) Nr. 7008 VV (19,00 %)
Endsumme
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#9

28.04.2010, 14:43

Wow!

Super, jetzt schau ich mal nach, was die ganzen Nummern bedeuten ;-)

Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

:thx
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#10

28.04.2010, 14:46

Wenn du allerdings einen KfB beantragen willst, dann sieht es anders aus, dann kannst du natürlich nur die Abrechnung für das Klageverfahren mit Anrechnung bei Gericht einreichen.
"Du bist im Recht, nun sieh zu, wie du da wieder herauskommst" (Adelbert von Chamisso)
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