Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
iviekiwi
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#1

28.04.2010, 11:51

Hallo,

Ich hab da mal eine Frage. Hoffe, jemand kann mir helfen.

Es geht nämlich darum, uns hat eine andere Kanzlei in einer Sache Untervollmacht erteilt. In dieser Sache gab es dann auch einen Termin, den wir als Unterbevollmächtigte wahrgenommen haben. Die Sache ging zu unseren Gunsten aus und wir erstellten eine Kostenrechnung an die Kanzlei mit einer
0,65 Verfahrensgebühr 3401 VV
1,2 Terminsgebühr 3402 iVm. 3104 VV plus die üblichen Auslagen.

Die Kanzlei hingegen erstellte einer andere Kostenrechnung in der lediglich noch eine
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV hinzu kam und sich ansonsten nicht unterscheidet. Man hat dann diese drei Gebühren und die Postentgelte genommen und halbiert.

Letztlich verlieren wir durch diese andere Rechnng der Kanzlei einiges an Honorar. Sie begünstigen sich selbst sozusagen.

Meine Frage ist nun, kann man alle Gebühren zusammenfügen und dann einfach 50 % für Hauptbevollmächtigten und 50 % für Unterbevollmächtigten berechnen, wenn doch schließlich der Hauptbevollmächtigte gar nicht am Termin teilgenommen hat? Ist das gesetztlich so bestimmt zu halbieren? Gibt es dazu irgendwo ein Kommentar oder Ähnliches?

Danke, im voraus...
gkutes

#2

28.04.2010, 12:17

na wenn ihr Gebührenteilung vereinbart habt, dann geht das schon :D
wenn nicht, dann geht es nicht
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cybis
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#3

28.04.2010, 12:23

stimmt es kommt darauf an, was ihr vorher vereinbart habt.

Wir schreiben immer: "Bezüglich der anfallenden Gebühren werden von Ihrer Seite angesetzt die Gebühren, die bei Ihrer Einschaltung als Hauptbevollmächtigte anfallen würden, soweit Sie an den die Gebühren auslösenden Sachverhalten beteiligt waren. Hievon erhalten Sie ..... (z.B. 50 %)".
Liebe Grüße cybis
iviekiwi
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#4

28.04.2010, 14:34

Aber ist das auch so, wenn schriftlich nichts festgehalten wurde, sondern nur telefonisch abgesprochen wurde?

Gibt es hierfür irgendwo eine konkrete Regelung in irgendwelchen Gesetzestexten?
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Adora Belle
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#5

28.04.2010, 15:47

Es gibt ein RVG. Da steht drin, der Hauptbevollmächtigte bekommt 1,3 VG, der Terminsvertreter 0,65 VG und 1,2 TG. So sieht es das Gesetz vor. Weil das aber viele Hauptbevollmächtigte ungerecht finden, hat sich die Gebührenteilung eingebürgert - so sehr, daß sie jetzt in §22 BORA steht.

§ 22 Gebühren- und Honorarteilung
Als eine angemessene Honorierung im Sinne des § 49b Abs. 3 Satz 2 und 3
Bundesrechtsanwaltsordnung ist in der Regel eine hälftige Teilung aller anfallenden
gesetzlichen Gebühren ohne Rücksicht auf deren Erstattungsfähigkeit anzusehen.


Trotzdem geht es immer danach, was vereinbart war. Wenn nichts vereinbart ist, gilt im Zweifel die gesetzliche Regelung des RVG.
andreaz
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#6

28.04.2010, 16:09

Es wird immer häufiger, daß nur die Terminsgebühr vereinbart wird. Kennt Ihr das auch?
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Adora Belle
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#7

28.04.2010, 16:25

Ich find das völlig in Ordnung. Der Hauptbevollmächtigte hat die ganze Arbeit, der TV geht nur zum Termin, da erschließt sich mir nicht, wieso im Gesetz vorgesehen ist, daß er dafür mehr bekommt als der HBV. Hier in Berlin gelten wiederum ganz andere Sätze (für Berliner jedenfalls), die sind allerdings eine absolute Zumutung für den Terminsvertreter.
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#8

10.05.2010, 13:51

Ich eigentlich auch, daher hatte ich mich zu Beginn des Jahres auf eine 2/3 zu 1/3 Gebührenteilung eingelassen und in Untervollmacht einen Termin für einen Kollegen wahrgenommen.

Jetzt kommt der allerdings daher und will bei der internen Abrechnung eine 1,0 Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren anrechnen. Seine Abrechnung lautet wie folgt :

1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV
- 1,0 Verfahrensgebühr, Nr. 3305 VV
0,65 Verfahrensgebühr, Nr. 3401 VV
0,5 Terminsgebühr Säumnis, Nr. 3105 VV
1 Pauschale für Post- und Telekom.dienste, Nr. 7002 VV

Hieraus will er nur 1/3 erstatten.

Im Verfahren selbst hat der Kollege noch eine außergerichtliche Geschäftsgebühr in voller Höhe titulieren lassen.

D.h. im Klartext reduziert er meine Gebühren auf 1/3 von einer 0,3 Verfahrensgebühr sowie einer Pauschale von 20 €.

Das kann doch wohl nicht ganz sein oder ???

Selbst tituliert hat der Kollege :
1,3 Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale und MwSt.
1,3 Verfahrensgebühr + Auslagenpauschale (x 2 fürs Mahnverfahren)
0,65 Terminsgebühr + Auslagenpauschale
0,5 Terminsgebühr
und MwSt.

Wie seht Ihr das ???
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#9

10.05.2010, 13:56

Pft. Der spinnt ja wohl. Die GG bleibt außen vor, aber von den Gebühren 1,3 VG + 0,65 VG + 0,5 TG würde ich das Drittel verlangen.
CFK
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#10

10.05.2010, 14:05

Tja, so hatte ich auch die interne Abrechnung an ihn übermittelt....

Ich werde auch so darauf bestehen.

Kann man sich mit so was auch an die Kammer wenden, wenn der Kollege sich weiterhin weigert ?
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