Gebührenrecht - schon wieder keine Ahnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Lizzy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 01.04.2010, 13:52

#1

27.04.2010, 16:42

Hallo mal wieder!

Also langsam komm ich mir echt vor wie der letzte Anfänger, aber ich hab schon wieder eine Frage zum Gebührenrecht, möchte aber mal vorne weg erwähnen, dass ich einen solchen Fall noch nicht hatte und ziemlich auf dem Schlauch stehe :cry:

Folgendes:

Ich habe eine Akte im Arbeitsrecht bekommen, die ich jetzt abrechnen soll auf Grundlage der gerichtlichen Streitwertfestsetzung, die wie folgt aussieht:

für das Verfahren bis 22.03.2010 € 6.500,00
für das Verfahren ab 23.03.2010 € 5.200,00
für den Vergleich € 5.850,00

Der Sachverhalt ist der Folgende:

Wir sind die Beklagten. Eingeklagt waren von der Gegenseite
1. Feststellung das Arbeitsverhältnis nicht endet
2. Feststellung das Arbeitsverhältnis auch nicht aus anderen Gründen endet sondern unverändert fortbesteht
3. Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen

Im Termin am 23.03.2010 hat die Gegenseite dann den Antrag 2. zurück genommen und streitig verhandelt wurden nur Antrag 1. und 3. und dann wurde ein Vergleich geschlossen, in den zusätzlich noch ein Zeugnis aufgenommen wurde.

Ich habe jetzt leider überhaupt keine Ahnung, wie ich das abrechne, bzw. aus welchem Wert ich hier Verfahrensgebühr und Terminsgebühr nehme. . . Rein vom Gefühl her würde ich die aus den 6.500,00 € nehmen, weil ich mal gelernt habe, dass eine nachträgliche Minderung des Gegenstandswertes keine Auswirkungen hat, weil bereits verdiente Gebühren einem nicht weg genommen werden dürfen. . . Aber wenn das so ist, dann hab ich leider nicht den Hauch einer Ahnung wie ich das mit dem Vergleichswert anstelle und ob es dann die Differenzprozessgebühr gibt, die es ja theoretisch geben müsste wegen dem Zeugnis. . . (Glaub ich zumindest).

Wie gesagt, diesen Fall hatte ich noch nie und beiße mir grade dementsprechend die Zähne dran aus. Meine Kollegin kann mir leider auch nicht wirklich weiter helfen, wäre also supi wenn es hier jemanden gibt der versteht was ich will und mir helfen kann :?

:thx schon mal
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#2

27.04.2010, 19:24

Also, die 1,3 Verfahrensgebühr bekommst du aus EUR 6.500,00. Bei der Terminsgebühr kommt es jetzt drauf an. Ich denke mal, die Klage wurde gleich anfangs des Termins zurückgenommen und dann erst wurde streitig verhandelt, wenn ich dich oben richtig verstehe. Dann würdest du Terminsgebühr nur aus EUR 5.200,00 bekommen, also nur aus dem Wert, über welchen auch verhandelt wurde. Außer, es fand vorher mal schon ein Termin statt.

Ist dein "Wert für den Vergleich" alleine derjenige fürs Zeugnis? Oder ist der GW fürs Zeugnis EUR 650,00 (also EUR 5.850,00 abzgl. GW ab 23.03. EUR 5.200,00)? Wohl eher so, oder? Bei uns wird das immer alles mit "Mehrwert des Vergleichs" betitelt, deshalb ist mir das hier grad nicht ganz klar. Bitte daher vorab um Aufklärung. :D
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#3

27.04.2010, 19:33

Also 1,3er VG aus 6.500,00 Euronen, ganz richtig, war ja schließlich in der Höhe anhängig, egal was sich hinterher erledigt. Ab Termin waren dann nur noch 5.200,00 Euronen anhängig, so dass in dem Termin ein Vergleich über einen Mehrwert von 650,00 Euronen geschlossen wurde. D. h. du bekommst zusätzlich noch ne

0,8er VG (Protokollierung Vergleich) aus den 650,00 Euronen
- Abgleich nach 15 III nicht vergessen


Im Termin waren dann noch die 5.200,00 Euronen anhängig und gesprochen wurde ebenso über die nicht anhängigen 650,00 Euronen, also

1,2 TG aus 5.850,00 Euronen

Dann bekommt ihr den anhängigen Wert eine

1,0 EG - also aus 5.200,00 Euronen

und über den Teil der nicht anhängig war eine außergerichtliche EG, also

1,5 EG aus 650,00 Euronen
- und wieder Abgleich nach 15 III
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#4

27.04.2010, 19:39

und ob es dann die Differenzprozessgebühr gibt
Die gibts nicht mehr - aber ich habe sie geliebt... :wink: ... wie klingt denn "halbe Verfahrensgebühr für die Protokollierung eines Vergleiches"??! Ach, das waren noch Zeiten ... :omi
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Lizzy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 01.04.2010, 13:52

#5

28.04.2010, 08:29

Badeschlappe26 hat geschrieben:
und ob es dann die Differenzprozessgebühr gibt
Die gibts nicht mehr - aber ich habe sie geliebt... :wink: ... wie klingt denn "halbe Verfahrensgebühr für die Protokollierung eines Vergleiches"??! Ach, das waren noch Zeiten ... :omi

ja ich weiß, die gibts nicht mehr, aber meine damalige Ausbilderin hat mir das zu Zeiten des RVG trotzdem so beigebracht und das ist irgendwie hängen geblieben und ich weiß zumindest immer was gemeint ist :wink:

Auf jeden Fall danke für Eure Antworten, ich hätte es auch so gemacht, aber unsicher war ich trotzdem! :D
Antworten