KfA der Gegenseite so richtig?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

27.04.2010, 15:41

Huhu,

hab einen KfA zu prüfen und grübel gerad, ob der tatsächlich richtig ist. Es geht um folgenden Fall:

1. Mahnverfahren gegen Mandanten
2. Widerspruch unsererseits
3. Klagebegründung mit Antrag, Mdt. zur Zahlung v. 1.213,80 € nebst Zinsen, 10,-- € vorgerichtlicher Mahnkosten, 6,.-- € Bankrücklastkosten + 156,50 € vorgerichtliche Anwaltsgebühren zu verurteilen
4. T. wird anberaumt
5. Klagstattgebendes Urteil ergeht, wonach Mdt. 1.213,80 € nebst Zinsen sowie 10,-- € Mahnkosten zu zahlen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Jetzt kommt folgender KfA der Gegenseite:

1,3 nach 3100
abzlg. 0,65 GG
1,2 nach 3104
PuT
Reisekosten
Gerichtskosten

Ich kapier den KfA net. Ist der richtig? Muss hier nicht die Geb. fürs Mahnverfahren angerechnet werden, net die GG? :thx für die Hilfe schon vorab :)
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PeeDee
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#2

27.04.2010, 15:49

eigentlich müsste gar nichts angerechnet werden, da die außergerichtlichen Kosten nicht tituliert wurden, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Also schweigen und freuen :wink:
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#3

27.04.2010, 15:51

Also ich würd die Stellungnahmefrist janz schnell abhaken und die Sache zur Akte nehmen...

...egal, ob das MV angerechnet werden müsste oder nicht - die GG hätte laut deiner Schilderung nicht angerechnet werden müssen... Insofern scheint die Gegenseite hier wohl getrieft zu haben... zu eurem Vorteil...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#4

27.04.2010, 15:54

Das war auch mein Gedanke, zumindest mit der GG. Hab ich mich auf schon drüber gefreut, zumal das Urteil totaler schXXX ist :roll: Aber wie siehts denn mit der Kohle für das Mahnverfahren aus? Das muss doch angerechnet werden? Die GG wird doch aufs Mahnverfahren angerechnet, das Mahnverfahren und der ggf. Rest der GG auf die VG. Dass hier die GG nicht angerechnet werden muss, war mir fast klar, aber der Rest?

Nee, die Klage bezogen auf die 156,50 € wurde ja abgewiesen.
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cybis
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#5

27.04.2010, 15:56

ich bin auch der Meinung, dass gar keine Anrechnung erfolgen muss
Liebe Grüße cybis
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#6

27.04.2010, 15:57

Die VerfG fürs MV fällt weg wegen vollständiger Anrechnung, über bleibt nur die Postpauschale, die die Gegenseite offensichtlich auch nur einmal genommen hat.
Solche Gegner wünsch ich mir, die sparen richtig Geld, selbst wenn man verliert :auslach
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#7

27.04.2010, 16:02

Es steht unter der Anrechnung drin "PuT bleibt bestehen" unten stehen aber nur 20,-- €. :mrgreen:
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#8

27.04.2010, 16:04

Hab ich mir gedacht :lol:
also abheften und freuen, dass Dir sowas nicht passieren würde :wink:
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#9

27.04.2010, 16:07

Hab ich schon mit dem längsten Vermerk, den ich jemals an einen von mir geprüften KfA gemacht habe. Er enthält 2 Sätze :lolaway

Danke euch!
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#10

27.04.2010, 16:15

Meine auch, dass hier nichts angerechnet wird, müsste ganz normal abgerechnet werden, da die MB-Gebühr ja in der VG aufgeht, da die außergerichtlichen Kosten nicht tituliert wurden,
außerdem fällt Pauschale 2 x an .... haben sie das so eingegeben?? Am besten keine Stellungnahme, da Antrag m. E. falsch ist (zu euren Gunsten)

eigentlich müsste die Gegenseite noch eine 0,65 GG zzgl. auslagen bei ihrem Mdten direkt geltend machen (gehört natürlich nicht mit in den Festsetzungsantrag), :auslach ob sie das wohl machen???
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