HILFE!!!! BRETT VORM KOPF!!! KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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steinbockgirl1985
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#1

27.04.2010, 15:20

Hallo ihr,

mir is diese Frage ja richtig peinlich, aber ich steh voll aufm Schlauch :oops:

Kurzer Sachverhalt.

wir haben für unsren Mandanten (Beklagter) Widerspruch gg. MB eingelegt. Dann die Gegenseite (Kläger) die Klage zurückgenommen.

Beschluss sagt, Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Kommt dann bei der Formulierung des Textes im KFA anstatt "wird beantragt, die Kosten gegen den Verfahrensgegner gem. §§ 103 ff ZPO festzusetzen" dann "Kläger" rein?! :patsch

Danke Sabrina
vanessa
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#2

27.04.2010, 15:22

Ja.
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Liesel
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#3

27.04.2010, 15:23

Nö, dein obiger Antrag reicht aus. Dem Gericht ist doch bekannt, wer euer Verfahrensgegner ist.
Zuletzt geändert von Liesel am 27.04.2010, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Asgoth
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#4

27.04.2010, 15:23

Das ist gehoppt wie gesprungen... :) Kläger = Verfahrensgegner...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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cybis
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#5

27.04.2010, 15:23

genau, dein antrag ist so völlig ok
Liebe Grüße cybis
steinbockgirl1985
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#6

27.04.2010, 15:28

OH man vielen lieben Dank ..........

:thx :thx :thx
Sam29

#7

27.04.2010, 17:29

Naja, genau genommen, ist der Kostenfestsetzungsantrag, ein Antrag. In diesem Antrag heissen die Parteien Antragsteller und Antragsgegner
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