Hallo ihr,
mir is diese Frage ja richtig peinlich, aber ich steh voll aufm Schlauch
Kurzer Sachverhalt.
wir haben für unsren Mandanten (Beklagter) Widerspruch gg. MB eingelegt. Dann die Gegenseite (Kläger) die Klage zurückgenommen.
Beschluss sagt, Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Kommt dann bei der Formulierung des Textes im KFA anstatt "wird beantragt, die Kosten gegen den Verfahrensgegner gem. §§ 103 ff ZPO festzusetzen" dann "Kläger" rein?!
Danke Sabrina
HILFE!!!! BRETT VORM KOPF!!! KFA
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nö, dein obiger Antrag reicht aus. Dem Gericht ist doch bekannt, wer euer Verfahrensgegner ist.
Zuletzt geändert von Liesel am 27.04.2010, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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(UNHEILIG)
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Das ist gehoppt wie gesprungen... Kläger = Verfahrensgegner...
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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OH man vielen lieben Dank ..........
Naja, genau genommen, ist der Kostenfestsetzungsantrag, ein Antrag. In diesem Antrag heissen die Parteien Antragsteller und Antragsgegner