Hallo!
Habe hier eine Sache, in der im schriftlichen Verfahren vor dem Sozialgericht eine Verbindung 2er Verfahren erfolgt ist. Danach Termin + Vergleich. Habe bei der Terminsgebühr maximalen Rahmen ausgeschöpft, da ja eigentlich durch die Verbindung 2 Verfahren verhandelt wurden. Nun streitet die ARGE natürlich und meint, dass das so nicht geht. Habt ihr Rat?
Sozialgericht, Verbindung Verfahren=Erhöhung Terminsgebühr??
- PeeDee
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Die ARGE möchte nie zahlen, ich hab selbst noch 5 Akten hier liegen in denen die sogar anfangen hat von fiktiven Terminsgebühren von 10 € zu reden
Da hilft nur möglichst gut Stellung zu nehmen und Fundstellen zu zitieren, letztendlich bist Du auf den Rechtspfleger "angewiesen" aber Rechtsmittel gibts ja auch noch![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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Oh ja, ich weiß. Wegen jedem ct. muss man (oder Frau) streiten.
Hast du zufällig noch eine entsprechende Kostenentscheidung zur Hand?
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- PeeDee
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Keine, die wirklich zu Deiner Sache passt, was ich sonst noch hier liegen hab, ist im Beschwerdeverfahren, weil der Rechtspfleger meiner Argumentation gefolgt ist, aber ARGE musste Rechtsmittel einlegen ![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Hast Du keinen RVG Kommentar zu Hand?
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Oh doch jede Menge sogar, aber steht nichts gescheites drin. Na, werd ich mal das Internet durchforsten.