![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Ich habe in einer Verkehrsunfallsache die Festsetzung, bzw. Ausgleichung gem §106 ZPO unserer Kosten
1,3 Verfahrensgeb. n. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgeb. n. 3102 VV RVG
1,0 Einigungsgeb. n. 1003 VV RVG
PuT n. 7002 VV RVG
Ust n. 7008 VV RVG
beantragt. Nun bekomme ich ein Schreiben vom Gericht mit folgendem Wortlaut:
In welcher Höhe möchte der Kläger seine Kosten in der Ausgleichung den Kosten der Beklagten zu 1) und 3) und in der Ausgleichung den Kosten des Beklagten zu 2) gegenüberstellen?
Was heißt das? Was wollen die von mir? Ich versteh das nicht!
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Weiß da jemand von euch was?
Vorab ein großes
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)