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Abrechnung Räumung

Verfasst: 26.04.2010, 17:28
von Carolin
Hallo!

Schlichte Räumung wird nach 3309 abgerechnet, auch wenn die Räumung an sich doch nicht stattfand, oder?

Gerichtsverfahren wurde schon abgerechnet.

Danke!!!

Re: Abrechnung Räumung

Verfasst: 26.04.2010, 20:24
von Pepples
Wieso fand die Räumung nicht statt?

Re: Abrechnung Räumung

Verfasst: 27.04.2010, 08:39
von Badeschlappe26
Wenn ihr den Auftrag hattet, die Räumung einzuleiten, diese dann aber nicht mehr nötig war, ist das ja praktisch vorzeitige Beendigung. Da du die 3309 ja aber bei vorzeitiger Beendigung nicht kürzt, bleibt sie stehen. Also normale 3309 0,3er Gebühr.