Abrechnung Räumung
Verfasst: 26.04.2010, 17:28
Hallo!
Schlichte Räumung wird nach 3309 abgerechnet, auch wenn die Räumung an sich doch nicht stattfand, oder?
Gerichtsverfahren wurde schon abgerechnet.
Danke!!!
Schlichte Räumung wird nach 3309 abgerechnet, auch wenn die Räumung an sich doch nicht stattfand, oder?
Gerichtsverfahren wurde schon abgerechnet.
Danke!!!