Klageentwurf, dann Einingung. Gebühren und Anrechnung???
Verfasst: 26.04.2010, 12:05
Hallo Ihr Lieben,
wurde bestimmt schon mehrfach diskutiert, bin aber nicht so recht fündig geworden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wir waren für den Mandanten außergerichtlich - ohne Ergebnis - tätig.
Dann erfolgte Klageauftrag. Wir fertigten eine Klage im Entwurf, schickten sie zur Überprüfung an den Mandanten.
Dann konnten wir uns doch noch - bevor wir die Klage eingereicht hatten - außergerichtlich mit der Gegenseite einigen.
Chef möchte gerne so abgerechnet haben:
1,3 Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr (weil mit Ggs. korrespondiert)
1,5 Einigungsgebühr
0,8 Verfahrensgebühr
Mir erscheint das aber ein bißchen viel.
Stimmt das so oder muss ich die Geschäftsgebühr auf die 0,8 Verfahrensgebühr anrechnen.
Entsteht eine Terminsgebühr überhaupt?
Vielen Dank
naylu
wurde bestimmt schon mehrfach diskutiert, bin aber nicht so recht fündig geworden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wir waren für den Mandanten außergerichtlich - ohne Ergebnis - tätig.
Dann erfolgte Klageauftrag. Wir fertigten eine Klage im Entwurf, schickten sie zur Überprüfung an den Mandanten.
Dann konnten wir uns doch noch - bevor wir die Klage eingereicht hatten - außergerichtlich mit der Gegenseite einigen.
Chef möchte gerne so abgerechnet haben:
1,3 Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr (weil mit Ggs. korrespondiert)
1,5 Einigungsgebühr
0,8 Verfahrensgebühr
Mir erscheint das aber ein bißchen viel.
Stimmt das so oder muss ich die Geschäftsgebühr auf die 0,8 Verfahrensgebühr anrechnen.
Entsteht eine Terminsgebühr überhaupt?
Vielen Dank
naylu