Hallo Ihr Leute,
brauch mal wieder eure hilfe. Muss einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die GEschäftsgebühr anrechnen muss. Sachverhalt ist folgender: VU ergangen. beklagter wurde verurteilt wohnung zu räumen, zahlung der mietrückstände und unsere vollen aussergerichtlichen Kosten zu tragen. Rechne ich Geschäftsgebühr jetzt beim KFA an?
Gruß
Kostenfestsetzungsantrag Geschäftsgebühr
- Liesel
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Wenn die außergerichtlichen Gebühren voll tituliert wurden, mußt du die hälftige GG anrechnen.
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Dazu gibt es schon reichlich Einlassungen im Forum. Ist die vorgerichtliche GG in voller Höhe tituliert, ist das doch der klassische Fall des § 15a II RVG. Also Anrechnung, wie im Vorbeitrag schon richtig bemerkt.Liesel hat geschrieben:Wenn die außergerichtlichen Gebühren voll tituliert wurden, mußt du die hälftige GG anrechnen.
~ Grüßle ~
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