Hallo an Alle,
ich komme mal wieder nicht weiter, mein Chef hat mich ganz durcheinander gebracht.
Wir haben in einer Zivilangelegenheit (Bestimmung einer neuen Hausverwaltung) Klage (u.a. gegen die Baugenossenschaft) eingereicht. Einen Tag später wurde von der Baugenossenschaft bei Gericht "Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung" gestellt. Gerichtstermin war auch schon und vom Gericht wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Streitwert Klage: 5.000,00 €, einstweilige Verfügung: 3.000,00 €. Jetzt weiss ich nicht, ob ich das so abrechnen soll:
GSTW: 8.000,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE
19 % USt.
Endsumme,
oder zweimal die 1,3 VG, zweimal die 1,2 TG???
Wir vertreten vor Gericht zwei Ehepaare, also vier Mandanten = 3 x Erhöhung?
Über eine Antwort wäre ich Euch sehr sehr dankbar .
Einstweilige Verfügung/Zivilprozeß->abrechnen?
Das hört sich an, als ob das 2 getrennte Verfahren waren. Ist das so? Oder wurden die Verfahren verbunden?
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Das ist eben mein Problem , das weiss ich nicht ganz sicher. Ich glaube aber schon, weil es sind auch zwei Gerichtsaktenzeichen. Muss ich dann einmal eine Rechnung mit GSTW 5.000,00 € und einmal mit 3.000,00 € machen?
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War die einstweilige Verfügung auf die Klage bezogen?
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Dann ist es eine besondere Angelegenheit und zwei Abrechnungen.
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Hallo, ich nerve nochmal ,
aber: muss ich, weil es zwei Abrechnungen sind, auch zweimal die Terminsgebühr abrechnen oder nur einmal? Weil verhandelt wurde über beide Sachen in einem Termin. Also ich denke, die TG fällt nur einmal an und die VG zweimal, stimmt meine Überlegung???
aber: muss ich, weil es zwei Abrechnungen sind, auch zweimal die Terminsgebühr abrechnen oder nur einmal? Weil verhandelt wurde über beide Sachen in einem Termin. Also ich denke, die TG fällt nur einmal an und die VG zweimal, stimmt meine Überlegung???