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Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:04
von Myszka
Hallo ihr Lieben,

ist eurer Meinung nach die Anrechnung richtig? Beachtet bitte auch den geänderten Gegenstandswert.

Danke euch schonmal

Viele Grüße und eine schönen restlichen Arbeitstag



I. außergerichtliches Verfahren:

Gegenstandswert: € 777,16

1. 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV € 84,50
2. Auslagen Nr. 7002 VV € 16,90
Zwischensumme € 101,40
19 % USt. Nr. 7008 VV € 19,27

Gesamtbetrag: € 120,67


II. gerichtliches Verfahren

Gegenstandswert: € 1.330,33

1. 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG € 136,50
2. abzgl. Anrechnung hälftige Geschäftsgebühr gemäß
Vorbemerkung 3 (4) VV RVG ./. € 68,25
Zwischensumme € 68,25
3. Auslagen Nr. 7002 VV RVG € 13,65
Zwischensumme € 81,90
19 % USt. Nr. 7008 VV RVG € 15,56

Gesamtbetrag: € 97,46

Gesamtbetrag I. + II.: € 218.13

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:06
von gkutes
nein, du musst nur 42,25 anrechnen (Hälfte der GG)

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:07
von Ciara
:zustimm

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:07
von carrot
seh ich auch so

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:08
von Liesel
Die Anrechnung der GG muß nur in Höhe von 42,25 Euro erfolgen - 0,65 aus GW 777,16 Euro.

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:35
von Myszka
Muss die aber nicht aus dem Gegenstandwert angerechnet werden der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist???

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:36
von gkutes
ja - aber das sind ja wohl nur 777,12

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:37
von Adora Belle
Aus dem Gegenstandswert, der in das gerichtliche Verfahren übergeht. Das kann nicht mehr sein, als außergerichtlich im Streit stand.

Re: Anrechnung richtig vorgenommen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:44
von Myszka
Ah, hatte gerade voll den Hänger.

Danke euch......