Hallo ihr Lieben,
ist eurer Meinung nach die Anrechnung richtig? Beachtet bitte auch den geänderten Gegenstandswert.
Danke euch schonmal
Viele Grüße und eine schönen restlichen Arbeitstag
I. außergerichtliches Verfahren:
Gegenstandswert: € 777,16
1. 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV € 84,50
2. Auslagen Nr. 7002 VV € 16,90
Zwischensumme € 101,40
19 % USt. Nr. 7008 VV € 19,27
Gesamtbetrag: € 120,67
II. gerichtliches Verfahren
Gegenstandswert: € 1.330,33
1. 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG € 136,50
2. abzgl. Anrechnung hälftige Geschäftsgebühr gemäß
Vorbemerkung 3 (4) VV RVG ./. € 68,25
Zwischensumme € 68,25
3. Auslagen Nr. 7002 VV RVG € 13,65
Zwischensumme € 81,90
19 % USt. Nr. 7008 VV RVG € 15,56
Gesamtbetrag: € 97,46
Gesamtbetrag I. + II.: € 218.13
Anrechnung richtig vorgenommen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Anrechnung der GG muß nur in Höhe von 42,25 Euro erfolgen - 0,65 aus GW 777,16 Euro.
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(UNHEILIG)
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Aus dem Gegenstandswert, der in das gerichtliche Verfahren übergeht. Das kann nicht mehr sein, als außergerichtlich im Streit stand.