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Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 12:30
von schmitzhl
Hallo!

Ich hab mal eine Frage.
Wir haben in einer Unfallsache von der Versicherung eine Zahlung erhalten. Diese ist natürlich für den Mdt. bestimmt. Wir haben für diesem Mdt. noch zwei andere Akten, in der noch Gebührenrechnungen offen sind. Darf ich jetzt die Zahlung von der Versicherung mit den noch offenen Gebührenrechnungen in den anderen Akten verrechnen?

:thx schonmal für eure Hilfe :D

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 12:36
von Grübchen
Nur nach Zustimmung des Mandanten.

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 12:54
von ManuelaBreuer
Da kann ich Grübchen nur zustimmen. Wir machen es hier auch nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mandanten
LG

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 13:07
von schmitzhl
ich denke, dass ich die nicht bekommen werde :cry:
naja, da kann man dann wohl nichts machen.
trotzdem danke!

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 13:15
von carrot
Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 13:19
von rit-sch
carrot hat geschrieben:Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
So habe ich das auch gehandhabt.

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 13:24
von Adora Belle
Warum soll das nicht gehen? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Du hast einen Anspruch gegen den Mandanten, der Mandant hat einen Auszahlungsanspruch gegen Dich. Wenn Dein Anspruch fällig ist, wird aufgerechnet und fertig. § 4 Abs. 3 BORA bezieht sich auf Gelder, die an andere als den Mandanten ausgezahlt werden sollen, der greift hier nicht.

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 13:36
von Tölpel
In solchen Fällen verrechnen wir grundsätzlich - ohne vorher zu fragen.

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:19
von anwaltsliebling
Wir verrechnen auch "gnadenlos" :)

Re: Darf ich Fremdgeld verrechnen?

Verfasst: 21.04.2010, 14:23
von Zonnie
carrot hat geschrieben:Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
:zustimm