Hallo!
Ich hab mal eine Frage.
Wir haben in einer Unfallsache von der Versicherung eine Zahlung erhalten. Diese ist natürlich für den Mdt. bestimmt. Wir haben für diesem Mdt. noch zwei andere Akten, in der noch Gebührenrechnungen offen sind. Darf ich jetzt die Zahlung von der Versicherung mit den noch offenen Gebührenrechnungen in den anderen Akten verrechnen?
schonmal für eure Hilfe
Darf ich Fremdgeld verrechnen?
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Da kann ich Grübchen nur zustimmen. Wir machen es hier auch nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mandanten
LG
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Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
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- rit-sch
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So habe ich das auch gehandhabt.carrot hat geschrieben:Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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Warum soll das nicht gehen? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Du hast einen Anspruch gegen den Mandanten, der Mandant hat einen Auszahlungsanspruch gegen Dich. Wenn Dein Anspruch fällig ist, wird aufgerechnet und fertig. § 4 Abs. 3 BORA bezieht sich auf Gelder, die an andere als den Mandanten ausgezahlt werden sollen, der greift hier nicht.
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Grüßle
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carrot hat geschrieben:Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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