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zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:03
von Jappi
Hallo, ihr Lieben.

Wenn ein Verfahren gerichtlich anhänig ist, und die Vertreter außergerichtlich auf einen Vergleich hinwirken, der dann gerichtlich protokolliert wird, bekommt man dann nur eine 1,0 Vergleichsgebühr oder gibt es noch irgendeine Gebühr für die Hinwirkung zum Vergleich?

Könnt ihr mir da irgendwie weiterhelfen?

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:05
von LuzZi
Es gibt keine Gebühr für die Hinwirkung auf einen Vergleich, nur die Vergleichsgebühr.

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:07
von Asgoth
Terminsgebühr? :?:

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:07
von gkutes
Es gibt eine Einigungsgebühr und eine Terminsgebühr

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:08
von Adora Belle
Wenn das "Hinwirken" darin besteht, daß die Parteienvertreter Vergleichsgespräche führen, entsteht an der Stelle schon die Terminsgebühr. Das ist aber hier nicht wichtig, weil sie ja spätestens mit der Protokollierung auch entsteht.

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:32
von Jappi
Nochmal ganz genau:

Klage eingereicht
Ruhen des Verfahrens, weil
außergerichtliche schriftliche Vergleichsverhandlungen zwischen den Vertretern
gerichtl. Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

und nun kann ich abrechnen:
1,3 Verfahrensgeb.
1,0 Einigungsgeb.

und die Terminsgebühr auch noch?

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 12:54
von Asgoth
ja, auch die Terminsgebühr

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 13:45
von gkutes
jappi - wirfst du mal einen Blick ins RVG - VV 3104 (1) 1. :wink:

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 13:45
von Jappi
Und wie verhält sich das mit dem Gegenstandswert? Klage wurde mit 11.000,00 € eingereicht.
Es wurde sich darauf geeinigt, dass zur Erledigung 13.000,00 € gezahlt werden.

Eigentlich müsste ich doch aber trotzdem alles über 11.000,00 € abrechnen, oder liege ich da falsch?

Re: zusätzliche Gebühr für Vergleich?

Verfasst: 21.04.2010, 13:47
von gkutes
ja, da liegst du falsch. Offensichtlich wurde nicht rechtshängige Gegenstände mit verglichen
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