zusätzliche Gebühr für Vergleich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jappi
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#1

21.04.2010, 12:03

Hallo, ihr Lieben.

Wenn ein Verfahren gerichtlich anhänig ist, und die Vertreter außergerichtlich auf einen Vergleich hinwirken, der dann gerichtlich protokolliert wird, bekommt man dann nur eine 1,0 Vergleichsgebühr oder gibt es noch irgendeine Gebühr für die Hinwirkung zum Vergleich?

Könnt ihr mir da irgendwie weiterhelfen?
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LuzZi
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#2

21.04.2010, 12:05

Es gibt keine Gebühr für die Hinwirkung auf einen Vergleich, nur die Vergleichsgebühr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Asgoth
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#3

21.04.2010, 12:07

Terminsgebühr? :?:
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
gkutes

#4

21.04.2010, 12:07

Es gibt eine Einigungsgebühr und eine Terminsgebühr
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#5

21.04.2010, 12:08

Wenn das "Hinwirken" darin besteht, daß die Parteienvertreter Vergleichsgespräche führen, entsteht an der Stelle schon die Terminsgebühr. Das ist aber hier nicht wichtig, weil sie ja spätestens mit der Protokollierung auch entsteht.
Jappi
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#6

21.04.2010, 12:32

Nochmal ganz genau:

Klage eingereicht
Ruhen des Verfahrens, weil
außergerichtliche schriftliche Vergleichsverhandlungen zwischen den Vertretern
gerichtl. Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

und nun kann ich abrechnen:
1,3 Verfahrensgeb.
1,0 Einigungsgeb.

und die Terminsgebühr auch noch?
Asgoth
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#7

21.04.2010, 12:54

ja, auch die Terminsgebühr
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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gkutes

#8

21.04.2010, 13:45

jappi - wirfst du mal einen Blick ins RVG - VV 3104 (1) 1. :wink:
Jappi
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#9

21.04.2010, 13:45

Und wie verhält sich das mit dem Gegenstandswert? Klage wurde mit 11.000,00 € eingereicht.
Es wurde sich darauf geeinigt, dass zur Erledigung 13.000,00 € gezahlt werden.

Eigentlich müsste ich doch aber trotzdem alles über 11.000,00 € abrechnen, oder liege ich da falsch?
gkutes

#10

21.04.2010, 13:47

ja, da liegst du falsch. Offensichtlich wurde nicht rechtshängige Gegenstände mit verglichen
hier hilft der Blick ins Forum. Bitte bei Suchbegriff "Mehrvergleich" eingeben
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