KFA Sorgerecht und Aufenthaltsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lachgummi
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#1

20.04.2010, 14:33

Hallo liebe Forenos...

Es kam der Beschluss mit folgendem Inhalt:

1. Der Sorgerechtsantrag des Kindeskaters wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag der Kindesmutter, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu übertragen, wird zurückgewiesen.
3. Die gerichtlichen Kosten(Gebühren&Auslagen)des Verfahrens einschließlich des Anodnungsverfahrens tragen Vater & Mutter je zur Hälfte; siene außergerichtlichen Kosten trägt jeder Elternteil selbst.
4. Der Verfahrenswert wird in der Hauptsache auf 3000 € und für das Anordnungsverfahren auf 500 € festgesetzt.

Ich stelle jetzt einen KFA nach § 106 ZPO.

Gegenstandswert: 3.500,00 €
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
PTE
USt
GK

Denke ich da richtig??
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Liesel
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#2

20.04.2010, 14:34

Wenn jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst trägst, mußt du doch nur KAA hinsichtlich der GK stellen oder meinen die damit die außergerichtlich angefallenen Gebühren?
Zuletzt geändert von Liesel am 20.04.2010, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

20.04.2010, 14:35

War das ein Verfahren nach altem Recht?

Ich würde sagen, dass du 2 isolierte Anträge machen musst, 1 x Hauptsache, 1 x eA.
Lachgummi
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#4

20.04.2010, 14:37

die akte wurde am 8.12.09 angelegt.
termin war am 25.1
Lachgummi
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#5

20.04.2010, 14:52

keiner ne ahnung?
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#6

20.04.2010, 15:00

Oh bitte. Weil Dir ne halbe Stunde mal keiner antwortet?

Wegen der Anwaltskosten mußt Du keinen KFA stellen, es trägt ja jede Partei ihre Kosten selbst. Wenn Euer Mandant Gerichtskosten gezahlt hat, können die ausgeglichen werden. Ansonsten gibt es nichts zu beantragen, sondern nur abzuwarten, ob die Gegenseite oder das Gericht Kosten vom Mdt will.

Gegenüber dem Mdt kannst Du natürlich abrechnen, wenn das noch nicht passiert ist.
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