Hallo Ihr Lieben,
in einer OWI-Sache wurde unser Mandant freigesprochen, jedoch übernimmt die Staatskasse nur einen Teil der Kosten, die andere Hälfte soll unser Mandant tragen.
Ich möchte nunmehr gegen die Kostenentscheidung Beschwerde einlegen. Muss ich diese auch sofort begründen oder kann man das später machen?
Hoffe, es kann mir jemand helfen, da die Frist heute abläuft
Beschwerde gegen Kostenentscheidung
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Liebe Grüße Strohblume
Grundsätzlich kann man das auch (zeitnah) später machen...
Ist im OWi-Recht ein gesondertes Rechtsmittel gegen eine KGE möglich? Im Zivilverfahren ist es das nämlich nicht, da käme allenfalls ne Gegenvorstellung in Betracht...
Ist im OWi-Recht ein gesondertes Rechtsmittel gegen eine KGE möglich? Im Zivilverfahren ist es das nämlich nicht, da käme allenfalls ne Gegenvorstellung in Betracht...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Da schreibe ich doch bestimmt:
lege ich gegen die Kostenentscheidung (?) vom .... - Urteil kann ich ja nicht schreiben -
Beschwerde oder sofortige Beschwerde
ein.
lege ich gegen die Kostenentscheidung (?) vom .... - Urteil kann ich ja nicht schreiben -
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Liebe Grüße Strohblume
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@Asgoth: Ist zulässig, wenn gegen die Hauptentscheidung Rechtsmittel möglich sind, § 464 StPO (mit OWi-Verweisungsnorm).
@strohblume: Ja, kannst Du so schreiben.
@strohblume: Ja, kannst Du so schreiben.
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Liebe Grüße Strohblume
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Hey ich schreibe einfach mal weiter....
also wir haben ein Urteil zu unseren Gunsten bekommen....
Auf der letzten Seite steht dann:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus....bla bla
Für die Zulassung der Revision besteht kein gesetzlich begründeter Anlass...bla bla bla
und dann:
Streitwert 1 Mio. Euro (es ist abzustellen auf das Interesse der Klägerin an dem von ihr verfolgten Anspruch. Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erklärt, dass sie davon ausgehe, dass der ihr abzutretende Anspruch in Höhe von 1,98 Mis. Euro gegenüber der XXXX begründet sei, was jedoch bei objektiver rechtlicher Einschätzung erheblich Zweifeln schon wegen eines Mitverschuldens, das die Klägerin sich anrechnen lassen müsste, begegnet. Auch hät der Senat einen gewissen Abschlag, ähnlich wie bei Feststellungsklagen, schon deshalb für gerechtfertigt, weil sich erst im Nachfolgeprozess ergeben wird, in welcher Hähe die Klägerin einen Zahlungsanspruch gegen die XXXXX hat.)
Wir sind Klägerin und Berufungsklägerin...
Was heißt das genau? Was kann ich hier gegen einlegen? Und wie berechnet sich die Frist?
Ich bitte um Eure Hilfe!!
also wir haben ein Urteil zu unseren Gunsten bekommen....
Auf der letzten Seite steht dann:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus....bla bla
Für die Zulassung der Revision besteht kein gesetzlich begründeter Anlass...bla bla bla
und dann:
Streitwert 1 Mio. Euro (es ist abzustellen auf das Interesse der Klägerin an dem von ihr verfolgten Anspruch. Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erklärt, dass sie davon ausgehe, dass der ihr abzutretende Anspruch in Höhe von 1,98 Mis. Euro gegenüber der XXXX begründet sei, was jedoch bei objektiver rechtlicher Einschätzung erheblich Zweifeln schon wegen eines Mitverschuldens, das die Klägerin sich anrechnen lassen müsste, begegnet. Auch hät der Senat einen gewissen Abschlag, ähnlich wie bei Feststellungsklagen, schon deshalb für gerechtfertigt, weil sich erst im Nachfolgeprozess ergeben wird, in welcher Hähe die Klägerin einen Zahlungsanspruch gegen die XXXXX hat.)
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Was heißt das genau? Was kann ich hier gegen einlegen? Und wie berechnet sich die Frist?
Ich bitte um Eure Hilfe!!
Was willst du denn überhaupt wogegen einlegen? Gegen die Höhe des Streitwertes?
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Das dürfte dann ja eine Streitwertbeschwerde sein. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die isoliert möglich ist, wenn der Streitwert im Urteil mit festgesetzt wurde.
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(UNHEILIG)
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