Strafsache (Berufung); wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Rak_84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 14.04.2009, 13:06
Wohnort: Irgendwo am schönen Bodensee

#1

20.04.2010, 08:32

Hi Leute,
ich brauche Eure Hilfe, ich muss nämlich eine Strafsache abrechnen, was mir sehr schwer fällt, da wir in unserer Kanzlei sehr wenige Strafsachen bearbeiten:

Unser Mandant kam zu uns mit einem Urteil, die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und es wurde Termin zur Berufungsverhandlung angesetzt. Diesen Termin haben wir nicht wahrgenommen, er ist übernächste Woche, aber das Mandat wurde seitens der Partei gekündigt. Mein Chef hat Akteneinsicht (12,00 €) genommen, mit dem zweiten Wahlverteidiger unserer Partei telefoniert, Besprechung und Telefonate mit der Mandantschaft, Verteidigungsanzeige ans Gericht.

Ich denke, ich rechne folgendermaßen ab:

4100 Grundgebühr
4102 Terminsgebühr (bin mir da nicht sicher)
4106 Verfahrensgebühr
PTE
Kopien
Mehrwertsteuer
- bezahlter Vorschuß
12,00 € GK

Was denkt Ihr, stimmt das?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

20.04.2010, 08:40

Die 4102 ist m.E. nicht entstanden. Diese fällt weder durch Besprechungen und Telefonate mit dem Mandanten noch durch Telefonate mit einem anderen Verteidiger an.

Die VG wird nach 4124 berechnet, wenn es sich um ein Berufungsverfahren handelt.

Die GK mußt du vor der MwSt-Berechnung einstellen, da auf die Honorarauslagen MwSt berechnet werden muß.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Asgoth
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1072
Registriert: 12.06.2008, 07:17
Wohnort: Dresden

#3

20.04.2010, 08:54

Die GK mußt du vor der MwSt-Berechnung einstellen, da auf die Honorarauslagen MwSt berechnet werden muß.
Ist das mittlerweile abschließend (einheitlich) geklärt worden? Mein letzter Kenntnisstand ist, dass das RAe wie auch Gerichte sehen bzw. handhaben, wie sie gerade wollen... mir wurden schon des Öfteren 2,28 EUR USt abgesetzt...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

20.04.2010, 08:56

Also wir machen das zumindest so, nachdem das von unserem Finanzamt schriftlich uns gegenüber bestätigt wurde. Haben seit längerer Zeit auch keine Probleme mit der Erstattung bei sämtlichen Stellen (RSV, Gerichte, Behörden usw.).
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

20.04.2010, 09:01

Eine TG in Strafsachen entsteht nur für die tatsächliche Teilnahme am Gerichtstermin.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Primusfuchs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 24.03.2010, 13:00
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Im hohen Norden

#6

20.04.2010, 14:07

LuzZi hat geschrieben:Eine TG in Strafsachen entsteht nur für die tatsächliche Teilnahme am Gerichtstermin.
Mal OT:
Teilnehmen im Sinne von körperlich im Termin anwesend sein, muss der RA nicht. Ich habe letztens eine Entscheidung gelesen, dass lediglich die Absicht, am GT teilzunehmen, vorhanden sein muss. Der RA muss also (wenn ich mich richtig erinnere) im Gerichtsgebäude sein und seine Teilnahme geplant haben. Ob er dann tatsächlich im Gerichtssaal erscheint, ist wurscht.
Habe ich auch gleich in einer Sache ausgetestet: Da war Chef im Gerichtsgebäude und wollte den Termin wahrnehmen. Das hatte sich dann aber just kurz vor der Verhandlung erledigt (weil Mandantin als Nebenklägerin nicht verhandlungsfähig war). Unser Chef ist unverrichteter Dinge wieder abgezogen und ich habe die TG abgerechnet und erhalten. :wink:
LG
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

20.04.2010, 16:44

Hab ich noch nie von gehört.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

20.04.2010, 16:55

Naja, da braucht es m.E. keine Entscheidung für. Steht doch in der Vorbemerkung 4 Abs.3, daß der RA die TG auch erhält, wenn der Termin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Da kann man sich höchstens drüber streiten, wie "zu einem anberaumten Termin erscheinen" auszulegen ist.
Antworten