Huhu.
Unsere Mandantin hat einen Kostenbescheid über insg. 18.50 € vom Poliprä. erhalten. Nach Einlassung wurde die Sache ans Gericht abgegeben.
Da sie nicht Halterin des Fahrzeuges war, wurde der Kostenbescheid des Poliprä auf kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen hat, aufgehoben.
Meine Frage ist jetzt, wie ich den Antrag ans Gericht schreibe, damit die Kosten erstattet werden. Ich würde abrechnen:
Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße unter 40,00 €) § 14, Nr. 5101 VV RVG
Verfahren vor Amtsgericht (Geldbuße unter 40,00 €) § 14, Nr. 5107 VV RVG
PTE
Abrechnung gegenüber der Landeskasse Berlin
- michi-bruce
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Wie beim Strafverfahren, unser Spruch:
In der Sache soundso
wird beantragt, die nachstehenden Verteidigergebühren und -kosten festzusetzen und an den Unterzeichner auszuzahlen.
Gebühren:
5100, 5101, 5107, 5115, 7002 sowie die Ust.
Wird also ungefähr aussehen, wie ein normaler KFA.![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
In der Sache soundso
wird beantragt, die nachstehenden Verteidigergebühren und -kosten festzusetzen und an den Unterzeichner auszuzahlen.
Gebühren:
5100, 5101, 5107, 5115, 7002 sowie die Ust.
Wird also ungefähr aussehen, wie ein normaler KFA.
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- Liesel
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Hatte Lachgummi schon mit aufgeführt.grommelie hat geschrieben:Du hast geschrieben, dass die Sache schon ans das Gericht entstanden ist, also 5107.
Bei der 5115 bin ich aber auch skeptisch.
Im KfA die Zinsen nicht vergessen und die Parteiauslagen gem. JVEG mit geltend machen. Vorsorglich Abtretungserklärung von Mandant unterzeichnen lassen und beifügen.
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Entweder TG oder 5115 gem. Abs.1 Ziff.5. Ich tippe auf das zweite.
- Liesel
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Die Verzinsung der Gebühren und Auslagen der Mandantschaft.
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