Akte abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Eiinziiqartiiq
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#1

15.04.2010, 13:53

Hey,

ich hab hier eine Akte die ich abrechnen soll. Hab aber keine Ahnung von den Gebühren oder wie ich da überhaupt vorgehen soll.

Wir vertreten die Kläger.
Es ist ein VU gegen die Beklagten ergangen, dass Sie 1.000,00 € zahlten muss.

Also sind diese 1.000,00 € doch der Streitwert / Gegenstandswert meiner Abrechnung oder?

Dann haben wir eine EMA gemacht, dafür mach ich die entstandenen Kosten in Höhe von 9,28 € geltend.

Dann haben wir zwei mal VA + EV gemacht. Da nehmen ich doch zwei mal die VA Gebühr und einmal die EV gebühr oder?

Und dann haben wir noch zwei Verhaftungsaufträge, wie werden die denn abgerechnet??

Und eben die Verfahrensgebür oder?

Also:

Gegenstandswert: 1.000,00 €

Verfahrensgebühr------3100
ZV Gebühr-------------3309 (das ist doch kombiniert oder?)
EV Gebühr-------------??
ZV Gebühr-------------3309
Verhaftungsautrag -----??
Verhaftungsauftrag-----??
Post, Telekomm.--------7002

Zwischenzumme ----------------------------------------
19 % Mehrwertsteuer ----------------------------
Gesamtbetrag ------------------------------------------


Ist das richtig so ??
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LuzZi
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#2

15.04.2010, 14:04

Also die Abrechnung des Klageverfahrens hat nichts mit der Abrechnung im ZV-Verfahren zutun. Da machst mal besser verschiedene Abrechnungen.

Dein Gegenstandswert sind 1.000,-- €, das ist richtig. Für das VU bekommst du i. Ü. eine 0,5 TG.

Zweimal VA + EV? Wie oft wurde den die ZV dann durchgeführt? Die EV kann doch auch nur einmal abgegeben worden sein, von daher auch nur eine EV-Gebühr. Für den Verhaftungsauftrag gibts keine gesonderten Gebühren. Warum habt ihr auch hier zwei gemacht?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Eiinziiqartiiq
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#3

15.04.2010, 14:35

Hey,

öööm Also mach ich jetzt eine Gesamtabrechnung der Akte, die aus zwei Rechnungen besteht, Klageverfahren, wo ich die Verfahrensgebur 3100 und die von dir benannte Gebühr nehme (welche Nummer ist das denn :oops: )

Und dann eine "zweite" Rechnung mit "dem Rest".
Also wir machen immer ein VA +EV kombiniert, so habe ich das zumindest gezeigt bekommen.

Und wegen den beiden VA+EV steh ich jetzt komplett auf dem Schlauch. Die Akte ist / war sehr unübersichtlich habe jetzt einmal einen VA+EV aus KFB Wert 10.000€ ungefähr und einen VA+EV aus VU Wert 1.000 € ...... und das in einer Sache!?!

Was ist denn nun mein Gegenstandswert?

Ojeee ich glaube ich muss doch meinen Mut zusammen nehmen und mal mit der Akte zu ner Kollegin gehen :?
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Liesel
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#4

15.04.2010, 14:37

Also die TG ist nach 3105.

Wie kann man denn bei einem KfB auf 10.000,00 Euro kommen, wenn bei dem VU nur ein Streitwert von 1.000,00 Euro festgesetzt wurde? Klingt sehr unlogisch. Nichtsdestotrotz kann doch lediglich nur eine EV-Gebühr anfallen - Höchsstreitwert hier 1.500,00 Euro.
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#5

15.04.2010, 14:37

der kfb kann doch keinen wert von 10.000 haben, wenn das VU nur 1000 hat. Da stimmt was nicht.
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#6

15.04.2010, 14:57

Sind hier etwa zwei verschiedene Sachen in einer Akte oder wie sieht es aus? :?:

Falls dir hier nicht geholfen wird, solltest du wirklich mal zur Kollegin. Nur Mut - trau dich 8)
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Eiinziiqartiiq
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#7

15.04.2010, 15:25

*huhu*

Also wie das jetzt so genau geht, mit dem VU und den KFB kann ich noch nicht wirklich erklären. Aber ich habe die Kollegin jetzt einfach mal angesprochen und wir machen das morgen zusammen *freu* ich steh euch dann natürlich Rede und Antwort wie das alles so entstanden ist =)
jenniver
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#8

15.04.2010, 15:50

Aber ich habe die Kollegin jetzt einfach mal angesprochen und wir machen das morgen zusammen
Das ist vielleicht auch besser, schließlich bist du noch Azubi und darfür ist dein Kollegin ja auch da, oder. Außerdem ist es besser es anhand der Akte erklärt zu bekommen, denn damit solltest du ja später auch die Abrechnungen erstellen können. Das ist schon etwas anderes als die Aufgaben aus der Schule.
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