Abrechnung in Betreuungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sanni
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#1

14.04.2010, 12:30

Hallo zusammen,

der Chef hat mir ne Akte gegeben und gesagt "machen se mal".

Wir haben in einer Akte einen Betreuuerwechsel bei Gericht angeregt und so wurde auch beschlossen. Jetzt soll ich die Akte abrechnen. Wir haben leider noch nicht die komplette neue Literatur, so dass ich auch nirgends nachschauen kann.
Kann mir jemand sagen was für einen Streitwert ich nehme?
Danke schon mal.

LiGrü
Sanni
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#2

18.04.2010, 17:12

Ist bei Betreuungssachen nicht immer dieser Rahmen "wohlhabend", "wohlhabend und Heimunterkunft"; "arm" und "arm und Heimunterkunft" des jeweiligen Betreuten anzusetzen? Das ist ein Stundenbetrag und dann der jeweilige Zeitraum vom letzten Abrechnungszeitpunkt bis zum Wechsel. Da gibt es diese Stundensätze vom Gericht an die man sich halten muss.
Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
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