Rechtskraftvermerk

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bürohasen
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#1

13.04.2010, 15:26

Ist eine (vorläufige) Vollstreckungsklausel gleich Rechtskraftvermerk? KFB ist bereits von Januar 2009...

lg :oops:
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.04.2010, 15:29

Vollstreckungsklausel und Rechtskraftvermerk sind zwei unterschiedliche Sachen.
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#3

13.04.2010, 15:29

Nein den Rechtskraftvermerk musst du dir extra erteilen lassen. Den bekommst du, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist und die Gegenseite kein Rechtsmittel einelegt hat.
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Bürohasen
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#4

13.04.2010, 15:30

vielen dank :)
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