Abrechnung Erbrecht
Verfasst: 12.04.2010, 10:42
hallo alle zusammen,
ich habe nen problem in ner erbrechtlichen angelegenheit. nachdem die gegenseite außergerichtlich nicht auskunft zur erbemasse erteilt hat, haben wir diese per stufenklage auf auskunft, hilfsweise sodann eidesstattliche Erklärung und nach Auskunft eben dann auf Leistung verklagt.
was rechne ich hier an gebühren ab? bekomme ich quasi für jede stufe eine gesonderte verfahrensgebühr oder wird die aus allen streitwerten zusammen berechnet und wo rechne ich dann die geschäftsgebühr an?
vielen dank schonmal vorab für eure hilfe.
ich habe nen problem in ner erbrechtlichen angelegenheit. nachdem die gegenseite außergerichtlich nicht auskunft zur erbemasse erteilt hat, haben wir diese per stufenklage auf auskunft, hilfsweise sodann eidesstattliche Erklärung und nach Auskunft eben dann auf Leistung verklagt.
was rechne ich hier an gebühren ab? bekomme ich quasi für jede stufe eine gesonderte verfahrensgebühr oder wird die aus allen streitwerten zusammen berechnet und wo rechne ich dann die geschäftsgebühr an?
vielen dank schonmal vorab für eure hilfe.