Abrechnung Erbrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wayona
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#1

12.04.2010, 10:42

hallo alle zusammen,
ich habe nen problem in ner erbrechtlichen angelegenheit. nachdem die gegenseite außergerichtlich nicht auskunft zur erbemasse erteilt hat, haben wir diese per stufenklage auf auskunft, hilfsweise sodann eidesstattliche Erklärung und nach Auskunft eben dann auf Leistung verklagt.
was rechne ich hier an gebühren ab? bekomme ich quasi für jede stufe eine gesonderte verfahrensgebühr oder wird die aus allen streitwerten zusammen berechnet und wo rechne ich dann die geschäftsgebühr an?
vielen dank schonmal vorab für eure hilfe.
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niva
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#2

12.04.2010, 12:59

Die Stufenklage insgesamt ist eine Angelegenheit. Du rechnest also die Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert der Auskunftsstufe und die Verfahrengebühr aus dem Gegenstandswert der Leistungsklage ab und rechnest die Geschäftsgebühr hierauf an. Eine gesonderte Gebühr für das Auskunftsverfahren gibt es nicht, weil sie auf die Leistungsklage angerechnet wird.
§ 44 GKG
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#3

08.01.2021, 12:42

Hallo Zusammen,
Die Gegenseite hat gestellt: Stufenklage auf Auskunftserteilung, Abgabe der ev und Zahlung des Pflichtteils in einem Antrag in einer Erbrechtsssche gestellt.
Meines Erachtens sind folgende Gebühren
Verfahrensgebühr nur einmal
evtl. Terminsgb.
für die Abgabe der e.V 0,3 Gebühr = der Antrag wurde gestellt, GV hat terminiert.
Eine gesonderte Gebühr für die Auskunft gibt es: 1. in einem Antrag zweitens würde sie sowieso angerechnet
Ich danke EUch
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