Brauche Hilfe bei Kostenfestsetzungsverfahren...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mudi
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#1

11.04.2010, 09:43

Hey Leute, ich habe seit einer Woche einen neuen Job und brauche dringend mal eure Hilfe. Stehe total auf dem Schlauch... wahrscheinlich weil alles noch so total neu für mich ist.
Ich habe eine Akte wo meine Vorgängerin Kostenfestsetzung beantragt hat. Sie hatte vergessen zu beantragen - der Kläger soll die Kosten tragen -. Das dann nachgeholt und das Gericht hat einen Beschluss erlassen, der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Was passiert denn nun mit dem Kostenantrag der ja schon gestellt wurde!? Bleibt der bestehen oder noch mal neu machen?!
SH28111977
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#2

11.04.2010, 10:20

hallo mudi,

der kfa bleibt bestehen und wird jetzt - nachdem die kostengrundentscheidung vorliegt - bearbeitet. zinsen erhälst du in diesem fall aber nicht ab antragstellung, sondern erst ab kostengrundentscheidung.

um sicherzugehen, daß der kfa nicht bei gericht untergeht, kannst du ja mal anrufen und erinnern.

gruß
sh
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#3

11.04.2010, 10:26

:genau
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#4

11.04.2010, 12:16

Ach vielen lieben Dank, dachte ich mir eigentlich auch schon so, war mir aber nicht sicher. Die Kostengrundentscheidung kam aber schon im Dezember letzten Jahres. Müsste da jetzt nicht schon der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegen!?
Jupp03/11

#5

11.04.2010, 12:24

leidiges Thema, würde trotzdem mal höflich erinnern, vielleicht abgeheftet und übersehen.
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#6

11.04.2010, 12:28

Das meine ich auch. Wenn der KFA schon vorlag und danach noch eine Menge Eingänge der II. Instanz nachgeheftet wurden, dann kann der Antrag schon mal untergehen.
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