Bestrafungsantrag abrechnen
Verfasst: 09.04.2010, 13:27
Hallöchen, ich habe heute mal noch eine Frage:
Erst haben wir für Mdt. eine e.AO. gefertigt. Daraufhin ist Beschluss ergangen (hinsichtlich Kontakt- und Näherungsverbot, Unterlassung, etc.). Antragsgegner hat dies nicht eingehalten. Haben dann Bestrafungsantrag gestellt.Es wurde terminiert und dann 500,-- € Ordnungsgeld festgesetzt. Antragsgegner hat sich immer noch nicht dran gehalten. Es wurde dann in der HS terminiert. GW wurde festgesetzt auf HS 3.000,-- und e.AO. 500,--.
Ich würde nun so abrechnen:
e.AO: 1,3 VG aus 500,--, PTE, UST
HS: 1,3 VG, 1,2 TG aus 3.000,--, PTE, UST
Bestrafungsantrag: bin ich mir nicht sicher, 1,3 VG 3100 oder 0,3 VG 3309, 1,2 TG 3104 oder 0,3 TG 3310 aus 500,--, PTE, UST ??
Erst haben wir für Mdt. eine e.AO. gefertigt. Daraufhin ist Beschluss ergangen (hinsichtlich Kontakt- und Näherungsverbot, Unterlassung, etc.). Antragsgegner hat dies nicht eingehalten. Haben dann Bestrafungsantrag gestellt.Es wurde terminiert und dann 500,-- € Ordnungsgeld festgesetzt. Antragsgegner hat sich immer noch nicht dran gehalten. Es wurde dann in der HS terminiert. GW wurde festgesetzt auf HS 3.000,-- und e.AO. 500,--.
Ich würde nun so abrechnen:
e.AO: 1,3 VG aus 500,--, PTE, UST
HS: 1,3 VG, 1,2 TG aus 3.000,--, PTE, UST
Bestrafungsantrag: bin ich mir nicht sicher, 1,3 VG 3100 oder 0,3 VG 3309, 1,2 TG 3104 oder 0,3 TG 3310 aus 500,--, PTE, UST ??