Bestrafungsantrag abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Inselbiene

#1

09.04.2010, 13:27

Hallöchen, ich habe heute mal noch eine Frage:

Erst haben wir für Mdt. eine e.AO. gefertigt. Daraufhin ist Beschluss ergangen (hinsichtlich Kontakt- und Näherungsverbot, Unterlassung, etc.). Antragsgegner hat dies nicht eingehalten. Haben dann Bestrafungsantrag gestellt.Es wurde terminiert und dann 500,-- € Ordnungsgeld festgesetzt. Antragsgegner hat sich immer noch nicht dran gehalten. Es wurde dann in der HS terminiert. GW wurde festgesetzt auf HS 3.000,-- und e.AO. 500,--.

Ich würde nun so abrechnen:
e.AO: 1,3 VG aus 500,--, PTE, UST

HS: 1,3 VG, 1,2 TG aus 3.000,--, PTE, UST

Bestrafungsantrag: bin ich mir nicht sicher, 1,3 VG 3100 oder 0,3 VG 3309, 1,2 TG 3104 oder 0,3 TG 3310 aus 500,--, PTE, UST ??
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#2

09.04.2010, 13:37

Der Bestrafungsantrag ist Vollstreckung, deshalb kannst Du dafür nur die 3309 und 3310 abrechnen. Ansonsten ist Deine Vorschlag m.E. korrekt.
grommelie
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#3

09.04.2010, 14:12

Bestrafungsantrag ist auf jeden Fall nur die 3309, und zwar für das gesamte Verfahren inklusive Termin - da habe ich mich gerade SEHR drüber geärgert :evil:
Inselbiene

#4

09.04.2010, 14:21

Ja, das ist ja wirklich sehr ärgerlich. Da kommt ja fast gar nichts an Gebühren raus :ohmann
Achso, da der Streitwert für den Bestrafungsantrag nicht festgesetzt wurde, muss ich ja die 500,-- nehmen, oder wie seht ihr das?
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#5

09.04.2010, 15:00

@grommelie:
Warum soll denn die TG nicht entstehen?
grommelie
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#6

10.04.2010, 06:50

@Adora: Dazu zitiere ich am Montag/ Dienstag mal aus dem ZPO-Kommentar, wonach die Terminsgebühr mit der 0,3 aus 3309 RVG beim Bestrafungsantrag abgedeckt ist. Das habe ich im Moment nicht vor mir.
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#7

07.05.2019, 15:18

Ich hänge mich hier mal mit dran und wollte mal anmerken, daß Montag/Dienstag vorbei ist :lol:

Nein Quark, aber was ist denn jetzt mit der TG? Ich habe hier eine Sache, in der war Termin in dem es eine Erledigungserklärung gab, Kosten gegeneinander. Ich würde jetzt aus dem Streitwert 2 Mal die 3309 abrechnen, also VG und TG.

Jemand anderer Meinung?
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#8

07.05.2019, 15:24

Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 15:18
Ich hänge mich hier mal mit dran und wollte mal anmerken, daß Montag/Dienstag vorbei ist :lol:

Nein Quark, aber was ist denn jetzt mit der TG? Ich habe hier eine Sache, in der war Termin in dem es eine Erledigungserklärung gab, Kosten gegeneinander. Ich würde jetzt aus dem Streitwert 2 Mal die 3309 abrechnen, also VG und TG.

Jemand anderer Meinung?
Ja ich *Finger heb*

VG = 3309
TG = 3310

:knutsch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

07.05.2019, 15:31

Danke :knutsch :lol: :wink1
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