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Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 09.04.2010, 13:27
von Inselbiene
Hallöchen, ich habe heute mal noch eine Frage:

Erst haben wir für Mdt. eine e.AO. gefertigt. Daraufhin ist Beschluss ergangen (hinsichtlich Kontakt- und Näherungsverbot, Unterlassung, etc.). Antragsgegner hat dies nicht eingehalten. Haben dann Bestrafungsantrag gestellt.Es wurde terminiert und dann 500,-- € Ordnungsgeld festgesetzt. Antragsgegner hat sich immer noch nicht dran gehalten. Es wurde dann in der HS terminiert. GW wurde festgesetzt auf HS 3.000,-- und e.AO. 500,--.

Ich würde nun so abrechnen:
e.AO: 1,3 VG aus 500,--, PTE, UST

HS: 1,3 VG, 1,2 TG aus 3.000,--, PTE, UST

Bestrafungsantrag: bin ich mir nicht sicher, 1,3 VG 3100 oder 0,3 VG 3309, 1,2 TG 3104 oder 0,3 TG 3310 aus 500,--, PTE, UST ??

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 09.04.2010, 13:37
von Adora Belle
Der Bestrafungsantrag ist Vollstreckung, deshalb kannst Du dafür nur die 3309 und 3310 abrechnen. Ansonsten ist Deine Vorschlag m.E. korrekt.

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 09.04.2010, 14:12
von grommelie
Bestrafungsantrag ist auf jeden Fall nur die 3309, und zwar für das gesamte Verfahren inklusive Termin - da habe ich mich gerade SEHR drüber geärgert :evil:

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 09.04.2010, 14:21
von Inselbiene
Ja, das ist ja wirklich sehr ärgerlich. Da kommt ja fast gar nichts an Gebühren raus :ohmann
Achso, da der Streitwert für den Bestrafungsantrag nicht festgesetzt wurde, muss ich ja die 500,-- nehmen, oder wie seht ihr das?

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 09.04.2010, 15:00
von Adora Belle
@grommelie:
Warum soll denn die TG nicht entstehen?

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 10.04.2010, 06:50
von grommelie
@Adora: Dazu zitiere ich am Montag/ Dienstag mal aus dem ZPO-Kommentar, wonach die Terminsgebühr mit der 0,3 aus 3309 RVG beim Bestrafungsantrag abgedeckt ist. Das habe ich im Moment nicht vor mir.

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 07.05.2019, 15:18
von Soenny
Ich hänge mich hier mal mit dran und wollte mal anmerken, daß Montag/Dienstag vorbei ist :lol:

Nein Quark, aber was ist denn jetzt mit der TG? Ich habe hier eine Sache, in der war Termin in dem es eine Erledigungserklärung gab, Kosten gegeneinander. Ich würde jetzt aus dem Streitwert 2 Mal die 3309 abrechnen, also VG und TG.

Jemand anderer Meinung?

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 07.05.2019, 15:24
von Anahid
Soenny hat geschrieben:
07.05.2019, 15:18
Ich hänge mich hier mal mit dran und wollte mal anmerken, daß Montag/Dienstag vorbei ist :lol:

Nein Quark, aber was ist denn jetzt mit der TG? Ich habe hier eine Sache, in der war Termin in dem es eine Erledigungserklärung gab, Kosten gegeneinander. Ich würde jetzt aus dem Streitwert 2 Mal die 3309 abrechnen, also VG und TG.

Jemand anderer Meinung?
Ja ich *Finger heb*

VG = 3309
TG = 3310

:knutsch

Re: Bestrafungsantrag abrechnen

Verfasst: 07.05.2019, 15:31
von Soenny
Danke :knutsch :lol: :wink1