Teileinstellungsgebühr Strafsachen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadine_18
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 05.03.2008, 10:33

#1

09.04.2010, 10:23

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir hatten ein Strafverfahren wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung.

So die Körperverletzung wurde eingestellt und wegen der Sachbeschädigung wurde unser Mdt verurteilt.

Es stellt sich jetzt die Frage ist eine Einstellungsgebühr entstanden wegen Körperverletzung oder nicht, da es ein Verfahren war (Körperverltzung und Sachbeschädigung) und es somit meiner Meinung nach nicht vollständig eingestellt ist hätte ich keine Einstellungsgebühr abgerechnet was denk ihr?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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Beruf: RAin

#2

09.04.2010, 10:28

Genau das gleiche wie Du. :wink:
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