Mehrvergleich... Ich bin definitiv zu dumm dazu... :oops:
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aber die VG ist doch auf alles, was irgendwie irgendwann mal "auf den Tisch kam" angefallen... und das wären ja anfänglich 6.200,00 und dann noch zusätzlich die 820,00 ... ob sich zwischenzeitlich der eingeklagte Betrag - aus welchen Gründen auch immer (z. B. durch Klagerücknahme) - später verringert, dürfte doch keine Auswirkungen auf die VG haben... auch nicht auf den späteren Abgleich (Prüfung Obergrenze)...
- NicoleH
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huhu, ihr habt recht... aber mich irritiert jetzt wieder das hier:
na wenn das nicht mal verwirrend ist"Gemäß SW-Beschluss vom ... beträgt der SW für die VG zunächst 6.200,00 EUR. Er erhöht sich jedoch aufgrund des Vergleichs lediglich auf 6.820,00 EUR [Ich hab fälschlicherweise 7.020,00 EUR angesetzt.], da er zu diesem Zeitpunkt lediglich 6.000,00 EUR beträgt.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
- NicoleH
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uff lese grad oben, es waren zwei mandanten die vertreten wurden..
also wäre es doch dann:
1,1 VG aus 820,00 EUR (0,8 + 0,3 erhöhung)
1,6 VG aus 6.200,00 EUR (1,3 + 0,3 erhöhung)
1,2 TG aus 6.820,00
1,0 EG aus 6.000,00
1,5 EG aus 820,00
AP UST
denn warum sollte man die VG mit nur 6.000 ansetzen, es waren doch anfangs 6.200 im raum...
also wäre es doch dann:
1,1 VG aus 820,00 EUR (0,8 + 0,3 erhöhung)
1,6 VG aus 6.200,00 EUR (1,3 + 0,3 erhöhung)
1,2 TG aus 6.820,00
1,0 EG aus 6.000,00
1,5 EG aus 820,00
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denn warum sollte man die VG mit nur 6.000 ansetzen, es waren doch anfangs 6.200 im raum...
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so und nun prüfe noch die Obergrenze der VG nach welchem GW????
grundsätzlich meinen wir ja, daß es eigentlich 7.020 EUR sein müßten, aber das AG verwirrt mit 6.820 EUR
grundsätzlich meinen wir ja, daß es eigentlich 7.020 EUR sein müßten, aber das AG verwirrt mit 6.820 EUR
- NicoleH
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so ein sch.....
ich würde umfangreich an das gericht schreiben, jeden einzelnen gebührenansatz begründen (versuchen) und es auf eine entscheidung ankommen lassen, wenn der rechtspfleger nicht so entscheidet würde ich beschwerde einlegen und auf eine richterentscheidung warten..
ich würde umfangreich an das gericht schreiben, jeden einzelnen gebührenansatz begründen (versuchen) und es auf eine entscheidung ankommen lassen, wenn der rechtspfleger nicht so entscheidet würde ich beschwerde einlegen und auf eine richterentscheidung warten..
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
also ich hatte das bisher nur ein mal. da hatte ich Klage, dann Reduzierung und dann wieder Erhöhung
SW festgesetzt von... bis auf 4000, von.. bis... auf 3000, von ... bis... auf 3500
ich natürlich VG aus 4500 in den KFA reingenommen. Da hat das Gericht gemeckert. Leider habe ich da aber noch keine Entscheidung.
zum hiesigen Thema:
da der mehrwert des vergleiches ist ja 820. Der wäre ja auch 820, wenn sich der SW nicht reduziert hätte. Also sollte man hier darauf bestehen, dass es
1,3 6200
0,8 820
max 1,3 aus 7020 sind
SW festgesetzt von... bis auf 4000, von.. bis... auf 3000, von ... bis... auf 3500
ich natürlich VG aus 4500 in den KFA reingenommen. Da hat das Gericht gemeckert. Leider habe ich da aber noch keine Entscheidung.
zum hiesigen Thema:
da der mehrwert des vergleiches ist ja 820. Der wäre ja auch 820, wenn sich der SW nicht reduziert hätte. Also sollte man hier darauf bestehen, dass es
1,3 6200
0,8 820
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wie gesagt... würde ich auch grundsätzlich so machen, wenn das AG nicht so verwirrend geschrieben hätte...gkutes hat geschrieben:zum hiesigen Thema:
da der mehrwert des vergleiches ist ja 820. Der wäre ja auch 820, wenn sich der SW nicht reduziert hätte. Also sollte man hier darauf bestehen, dass es
1,3 6200
0,8 820
max 1,3 aus 7020 sind
Ich würde es aber zumindest noch einmal beim AG genau so einreichen und dann notfalls Rechtsmittel einlegen, wenn der Rpfl dann immer noch nicht "mitspielen" will...
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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So würde ich das auch machen und den Abgleich aus den Werten wie sie dastehen. Ich wäre ehrlich gesagt auch gar nicht darauf gekommen, da zu überlegen, ob der Ausgleich aus anderen Werten vorzunehmen istalso wäre es doch dann:
1,1 VG aus 820,00 EUR (0,8 + 0,3 erhöhung)
1,6 VG aus 6.200,00 EUR (1,3 + 0,3 erhöhung)
1,2 TG aus 6.820,00
1,0 EG aus 6.000,00
1,5 EG aus 820,00
AP UST
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!