Mehrvergleich... Ich bin definitiv zu dumm dazu... :oops:

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
zenzi75
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#11

09.04.2010, 11:13

aber die VG ist doch auf alles, was irgendwie irgendwann mal "auf den Tisch kam" angefallen... und das wären ja anfänglich 6.200,00 und dann noch zusätzlich die 820,00 ... ob sich zwischenzeitlich der eingeklagte Betrag - aus welchen Gründen auch immer (z. B. durch Klagerücknahme) - später verringert, dürfte doch keine Auswirkungen auf die VG haben... auch nicht auf den späteren Abgleich (Prüfung Obergrenze)... :hm
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Bino
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#12

09.04.2010, 11:15

dürfte doch keine Auswirkungen auf die VG haben... auch nicht auf den späteren Abgleich (Prüfung Obergrenze)
Dazu tendiere ich auch.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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NicoleH
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#13

09.04.2010, 11:29

huhu, ihr habt recht... aber mich irritiert jetzt wieder das hier:
"Gemäß SW-Beschluss vom ... beträgt der SW für die VG zunächst 6.200,00 EUR. Er erhöht sich jedoch aufgrund des Vergleichs lediglich auf 6.820,00 EUR [Ich hab fälschlicherweise 7.020,00 EUR angesetzt.], da er zu diesem Zeitpunkt lediglich 6.000,00 EUR beträgt.
na wenn das nicht mal verwirrend ist
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#14

09.04.2010, 11:30

@NicoleH

genau das verwirrt uns alle hier...
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#15

09.04.2010, 11:34

uff lese grad oben, es waren zwei mandanten die vertreten wurden..

also wäre es doch dann:

1,1 VG aus 820,00 EUR (0,8 + 0,3 erhöhung)
1,6 VG aus 6.200,00 EUR (1,3 + 0,3 erhöhung)
1,2 TG aus 6.820,00
1,0 EG aus 6.000,00
1,5 EG aus 820,00
AP UST


denn warum sollte man die VG mit nur 6.000 ansetzen, es waren doch anfangs 6.200 im raum...
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#16

09.04.2010, 11:38

so und nun prüfe noch die Obergrenze der VG nach welchem GW????
grundsätzlich meinen wir ja, daß es eigentlich 7.020 EUR sein müßten, aber das AG verwirrt mit 6.820 EUR
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#17

09.04.2010, 11:49

so ein sch.....

ich würde umfangreich an das gericht schreiben, jeden einzelnen gebührenansatz begründen (versuchen) und es auf eine entscheidung ankommen lassen, wenn der rechtspfleger nicht so entscheidet würde ich beschwerde einlegen und auf eine richterentscheidung warten..
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gkutes

#18

09.04.2010, 11:50

also ich hatte das bisher nur ein mal. da hatte ich Klage, dann Reduzierung und dann wieder Erhöhung
SW festgesetzt von... bis auf 4000, von.. bis... auf 3000, von ... bis... auf 3500
ich natürlich VG aus 4500 in den KFA reingenommen. Da hat das Gericht gemeckert. Leider habe ich da aber noch keine Entscheidung.

zum hiesigen Thema:
da der mehrwert des vergleiches ist ja 820. Der wäre ja auch 820, wenn sich der SW nicht reduziert hätte. Also sollte man hier darauf bestehen, dass es
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#19

09.04.2010, 11:54

gkutes hat geschrieben:zum hiesigen Thema:
da der mehrwert des vergleiches ist ja 820. Der wäre ja auch 820, wenn sich der SW nicht reduziert hätte. Also sollte man hier darauf bestehen, dass es
1,3 6200
0,8 820
max 1,3 aus 7020 sind
wie gesagt... würde ich auch grundsätzlich so machen, wenn das AG nicht so verwirrend geschrieben hätte...

Ich würde es aber zumindest noch einmal beim AG genau so einreichen und dann notfalls Rechtsmittel einlegen, wenn der Rpfl dann immer noch nicht "mitspielen" will...
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sunshine24
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#20

09.04.2010, 11:58

also wäre es doch dann:

1,1 VG aus 820,00 EUR (0,8 + 0,3 erhöhung)
1,6 VG aus 6.200,00 EUR (1,3 + 0,3 erhöhung)
1,2 TG aus 6.820,00
1,0 EG aus 6.000,00
1,5 EG aus 820,00
AP UST
So würde ich das auch machen und den Abgleich aus den Werten wie sie dastehen. Ich wäre ehrlich gesagt auch gar nicht darauf gekommen, da zu überlegen, ob der Ausgleich aus anderen Werten vorzunehmen ist :nachdenk
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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