Scheidungssache abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sweeti
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#1

09.04.2010, 09:18

Brauche dringend Eure Hilfe !!!
Muss hier eine Scheidungssache abrechnen. Gerichtlich Ehescheidung: € 15.900,00, VA: € 2.000,00. Vergleichswerte (Scheidungsfolgenvereinbarung) wurde wie folgt festgesetzt:
Kindesunterhalt Kind A: 4.776,00, Kindesunterhalt Kind B: Kindesunterhalt Mehrbedarf: € 1.560,00, Darlehensausgleich: € 4.956,00, Unterhaltsverzicht: € 2.000,00, Vermögensauseinandersetzung: € 25.800,00. Wie rechne ich aus welchen Werten ab? VG, TG, EG, ??? Lieben Dank schon mal vorab :P
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
zenzi75
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#2

09.04.2010, 09:22

also zuerst müsste ich noch wissen, was konkret eingeklagt wurde und über was ihr euch evtl. verglichen habt, was aber gar nicht beantragt wurde... (außergerichtlicher Vergleich protokolliert?)
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Sweeti
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#3

09.04.2010, 09:45

Es wurde die Ehescheidung und der VA eingeklagt. Scheidungsfolgenvereinbarung (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Ehewohnung) wurde im Scheidungstermin überreicht und protokolliert. Werte wurden dann, wie oben bezeichnet, festgesetzt.
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#4

09.04.2010, 09:53

ja dann würde ich mal sagen...

1,3 VG auf GW Ehe + VA
0,8 VG auf GW protokollierte Einigung
1,2 TG auf Gesamt-GW
1,5 EG auf GW protokollierte Einigung

es sei denn VA wurde evtl. auch noch verglichen, dann so:
1,0 EG auf GW VA
1,5 EG auf GW protokollierte Einigung
Prüfung Obergrenze 1,5 EG auf GW VA + protokollierte Einigung
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Adora Belle
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#5

09.04.2010, 09:56

Die TG entsteht gem. Anmerkung Abs.3 zu 3104 nicht, wenn lediglich eine Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll genommen werden soll.
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#6

09.04.2010, 10:02

@Adora Belle
:patsch richtig... hab mal wieder falsch gelesen... :patsch ... klar, wenn über die Scheidungsfolgen im Termin nicht weiter diskutiert wurde, dann natürlich nur 1,2 TG über Ehe + VA... :sorry
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Sweeti
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#7

09.04.2010, 10:13

hmm.. Ja, die Scheidungsfolgenvereinbarung wurde zu Protokoll genommen, vorgelesen und genehmigt.

Terminsgebühr wirklich nur aus VA und Ehescheidung???
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#8

09.04.2010, 10:15

ja... leider... :sorry
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Sweeti
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#9

09.04.2010, 10:26

:thx
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